Sitzung: 12.05.2016 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1129/2016
Beschluss:
1.
Den
Anregungen von Straßen NRW wird entsprechend der Ausführungen gefolgt, die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.
Die
Hinweise des Kreises Coesfeld, der Bundeswehr, der Bahn AG, der Telekom und der
Amprion GmbH werden zur Kenntnis genommen.
3.
Gem. § 8
Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die Bebauungsplanänderung aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
4.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg “ als Satzung. Diese
besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht.
5.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die
Bebauungsplanänderung beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig