Herr Messing legt dar, dass in den nächsten Tagen das Ladenöffnungsgesetz neu beraten und in der zweiten Lesung voraussichtlich auch beschlossen werde. Aufgrund dieses Gesetzes könnten die Geschäfte u. a. auch am 1. Adventssonntag (Weihnachtsmarkt) ihre Läden öffnen. Nach der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sei das bisher nur möglich gewesen, wenn der 1. Adventssonntag in den November fiel.

Um der Geschäftswelt bereits in diesem Jahr ein Öffnen ihrer Läden am Weihnachtsmarktsonntag zu ermöglichen, müsste nach der Beschlussfassung des Gesetzes voraussichtlich am 16. November 2006 die ordnungsbehördliche Verordnung geändert werden. Da die nächste Ratssitzung aber erst am 14.  Dezember 2006 stattfinde, sei vorher eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Hierauf wolle er vorsorglich bereits hinweisen.

 

Seitens der SPD-Fraktion wird bemängelt, dass eine Satzungsänderung per Dringlichkeitsentscheidung vorgenommen werden soll. Die Angelegenheit hätte doch heute auf die Tagesordnung genommen werden können.

Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass die öffentliche Tagesordnung nicht erweitert werden könne, weil dann die Öffentlichkeit nicht hergestellt sei. Bei Versand der Einladung vor einer Woche sei die Änderung des Gesetzentwurfes, welches die Öffnung am Adventssonntag zulasse, noch nicht bekannt gewesen.