Herr Messing bezieht sich auf die im letzten Amtsblatt veröffentlichte Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Billerbeck und erläutert, dass aufgrund dieser Verfügung Schlagabraum aus dem Bereich der Forstwirtschaft sowie aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken , Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäumen sowie Ufergehölzen vom 15. November bis zum 30. April des folgenden Jahres verbrannt werden dürfe. Während früher der Kreis Coesfeld diese Allgemeinverfügung erlassen habe, liege die Zuständigkeit nun bei den Ordnungsbehörden der Kommunen.

 

Herr Schlieker hält das Verbrennen von Schlagabraum in Zeiten, in denen über den Klimawandel diskutiert und Holz als Brennstoff immer bedeutungsvoller werde, für ein Unding. Er fragt nach, ob es zumindest Überlegungen gegeben habe, das Verbrennen zu vermeiden und dafür eine Abfuhr einzuführen. Die Kreistagsfraktion der Grünen habe einen entsprechenden Antrag gestellt, der mit dem Hinweis auf die Kosten für eine Abfuhr abgelehnt wurde. Den Landwirten sollte zumindest die Möglichkeit eröffnet werden, dass sie den Schlagabraum gegen Entgelt vor Ort schreddern lassen können. 

 

Herr Messing führt an, dass der Bedarf zum Verbrennen von Schlagabraum immer dort bestehe, wo es sich wirtschaftlich nicht lohne, dieses Holz einer anderweitigen Entsorgung zuzuführen.

 

Wenn eine wirtschaftliche Nutzung möglich ist, werde jeder Landwirt diese Möglichkeit nutzen, so Herr Wiesmann.