Beschlussvorschlag für den Rat:

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2015 bei der Schmutzwassergebühr ausgewiesene Unterdeckung in der Höhe von 25.723,43 € und für die Niederschlagswassergebühr ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 3.979,56 € werden in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2017 eingestellt.


Herr Gerding weist auf Fehler in der Sitzungsvorlage hin.

Herr Hein bestätigt, dass die Unterdeckung in der Kalkulation in der richtigen Höhe ausgewiesen sei, dieser Betrag aber leider falsch in den Beschlussvorschlag übernommen wurde. Außerdem müsse im 3. Absatz zu den Kostenunter- bzw. –überdeckungen die Modalverben „müssen“ und „sollen“ getauscht werden.

 

Der Hinweis von Herrn Gerding, dass die Buchführungs- und Beraterkosten doch eigentlich höher ausgewiesen sein müssten, kann nicht geklärt werden. Zur Beantwortung wird auf den dieser Niederschrift im Ratsinformationssystem beigefügten Vermerk verwiesen.

 

Auf Wunsch der Ausschussmitglieder soll künftig bei Nachfragen zu abweichenden Summen, wenn möglich, eine Kontenübersicht aufgemacht werden.


Stimmabgabe: einstimmig