Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten:

Notwendige Pflegemaßnahmen an Gehölzen, insbesondere an Hecken und heckenähnlichen Gehölzgruppen sollen nach Möglichkeit abschnittweise durchgeführt werden. Einzelne Pflegeabschnitte sollen nach Möglichkeit eine Länge von maximal 50 m nicht überschreiten. Bei Gehölzen, deren Gesamtlänge weniger als 50 m beträgt, soll nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres nicht mehr als die Hälfte der Gehölze Auf-den-Stock-gesetzt werden. Selbstverständlich werden bei Gehölzschnitten die Schonzeiten gemäß Landschaftsgesetz NRW eingehalten (1. März bis 30. September).


Herr Flüchter erläutert und begründet den Fraktionsantrag.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass die Heckenpflege bisher zum größten Teil kostenneutral für die Stadt abgewickelt werden konnte, da den Unternehmern das Holz überlassen wurde.

 

Herr Schulze Temming möchte den Antrag nicht so strikt beschließen, wie vorgeschlagen. Der Verwaltung sollte in einem Schritt vorgegeben werden, mit mehr Sensibilität vorzugehen. Wenn es aus Kostengründen oder anderen Gründen sinnvoll erscheine, ein längeres Stück auf den Stock zu setzen, sollte das möglich sein.

 

In der weiteren Erörterung wird vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag im Fraktionsantrag abzuändern und die Formulierung: „soll nach Möglichkeit“ aufzunehmen.


Stimmabgabe: einstimmig