Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sandweg“ umfasst, wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ beschlossen. Der Änderungsbereich liegt südöstlich des Stadtzentrums Billerbeck und umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 21, Flurstücke 82 und 190.

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und den berührten Behörden und den berührten Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.


Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig