Sitzung: 28.06.2016 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1142/2016
Beschlussvorschlag für den Rat:
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sandweg“ umfasst,
wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ beschlossen.
Der Änderungsbereich liegt südöstlich des Stadtzentrums Billerbeck und umfasst
die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 21, Flurstücke 82 und 190.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet.
4.
Der
Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ und der Entwurf der
Begründung werden gebilligt.
5.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und den berührten Behörden und den
berührten Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig