Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Den Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde und der Bauaufsicht des Kreises Coesfeld wird gefolgt.

2.    Den Anregungen des Landesbetriebes Straßen NRW wird, wie im Sachverhalt beschrieben, gefolgt.

3.    Die Hinweise der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld, der Deutschen Telekom GmbH, des Regionalforstamtes Münsterland, der Bundeswehr, der LWL-Archäologie für Westfalen und der Deutschen Bahn AG werden zur Kenntnis genommen.

4.    Für das Plangebiet wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt nördlich des Stadtgebietes Billerbeck und beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 7, Flurstücke 48, 49, 65 (tlw.), 73 - 75 (alle tlw.) sowie in der Flur 8, die Flurstücke 73 (tlw.), 177 (tlw.) und 178.

5.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.

6.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den aufgeführten Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

7.    Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig