Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die Ausführungen des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen und wie beschrieben in den nachfolgenden Planungsebenen berücksichtigt.

2.    Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ nebst Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.

3.    Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.

4.    Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung


Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig