Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit dem Erschließungskonzept Südwest verschiedene Möglichkeiten für beide im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angeführten Punkte vorzustellen.


Herr Peter-Dosch erläutert und begründet den Fraktionsantrag.

 

Herr Mollenhauer legt dar, dass er mit einer Klimaschutzsiedlung im Sinne des Planungsleitfadens Probleme hätte. Bei den Bedingungen werde differenziert nach Empfehlungen und Vorgaben. Die Vorgaben für die Bauherren seien sehr konkret, z. B. sei für eine Einfamilienhausbebauung die max. Grundstücksgröße mit 400 qm angegeben. Es werde sicherlich schwierig werden, Bauherren zu finden, die das System einer Klimaschutzsiedlung mitmachten, andererseits werde es bestimmt Investoren geben, die Interesse hätten. Bislang sei in Billerbeck aber die Strategie verfolgt worden, dass Grundstücke nur an Selbstnutzer verkauft werden.

 

Herr Walbaum erklärt, dass er den Fraktionsantrag der Grünen grundsätzlich unterstütze, es sich aber eigentlich um zwei Anträge handele, nämlich zum einen um öffentlich geförderten Wohnungsbau und zum anderen um die Entwicklung einer Klimaschutzsiedlung. Hierüber sollte getrennt diskutiert werden.

 

Herr Peter-Dosch entgegnet, dass er die Bedenken der Verwaltung aufgrund seiner Erfahrungen mit Klimaschutzsiedlungen nicht teile. Er schlage vor, dass die Verwaltung mit der Energieagentur abklärt, inwiefern der Planungsleitfaden in Billerbeck umgesetzt werden muss.

 

Herr Kösters hätte sich gewünscht, über die von Herrn Mollenhauer geäußerten Bedenken im Vorhinein informiert worden zu sein. Im Übrigen sei auch er der Meinung, dass es sich um zwei Anträge handele. Außerdem müsse man wissen, ob überhaupt Interesse an einer Klimaschutzsiedlung bestehe.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass es bisher noch keine konkreten Anfragen gegeben habe. Im nächsten Planverfahren könnte aber das Interesse abgefragt werden.

 

Herr Wieland weist darauf hin, dass der energetische Standard bei heutigen Neubauten schon sehr hoch sei. Die Auflagen seien relativ streng. Viel wichtiger als die Entwicklung einer Klimaschutzsiedlung sei aber, dass ausreichend Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rose, welche Vorteile sich für einen Bauherren in einer Klimaschutzsiedlung ergeben, führt Herr Peter-Dosch u. a. die umfangreiche Förderung, Zuschüsse für fachliche Beratung und die lebenslange Einsparung von Energiekosten an.

 

Frau Besecke erinnert an Fraktionsanträge mit ähnlichen Ansätzen. Die Verwaltung sei beauftragt worden, bei der Entwicklung neuer Baugebiete über neue Wohnformen nachzudenken. Verwaltungsseitig werde voraussichtlich im Herbst das Erschließungskonzept Südwest vorgelegt, dann seien auch unterschiedliche Bereiche für verschiedene Wohnformen denkbar. In diesem Zusammenhang könnte auch der Fraktionsantrag einbezogen und die Verwaltung beauftragt werden, beide Punkte des Antrages aufzuarbeiten und dem Ausschuss Vorschläge zu unterbreiten.

 

Frau Köhler sieht es als wichtig an, den sozialen Wohnungsbau voranzutreiben, hochwertige Gebäude seien in der jüngsten Zeit vermehrt gebaut worden.

 

Herr Brall möchte gerne die Vor- und Nachteile einer Klimaschutzsiedlung anhand von Beispielen aus der Region vor Augen geführt bekommen, um Klarheit zu haben, welche Bedingungen die Bauherren erfüllen müssen.

 

Herr Mollenhauer verweist auf die Fundstelle, unter der der Planungsleitfaden zu finden ist.

https://energietools.ea-nrw.de/_database/_data/datainfopool/100_KSS_Planungsleitfaden_2011.pdf

 

Schließlich fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig