Beschluss:

Die vorhandenen Gefahrzeichen werden demontiert und die jetzige Tempo 30 Zone und die verkehrsberuhigten Bereiche unverändert gelassen. Der Verkehr auf der  Wohn-Sammel-Straße (Tempo 30) hat Vorfahrt. Die bisherige Rechts-Vor-Links-Regel gilt nicht mehr. Der Verkehr aus den verkehrsberuhigten Bereichen ist grundsätzlich wartepflichtig.


Herr Walbaum fragt nach, warum verwaltungsseitig jetzt von drei möglichen Varianten die Rede sei; in der letzten Sitzung im März sei bei ihm der Eindruck entstanden, dass nur die Variante 3 zulässig wäre.

 

Herr Messing entgegnet, dass die Lösungen nicht alternativlos dargestellt wurden. Die Verwaltung habe sich aber positioniert und für durchweg Tempo 30, wie in anderen Wohngebieten auch, ausgesprochen. Auch in Absprache mit der Straßenverkehrsaufsicht werde nach wie vor die Ausweisung einer einheitlichen Tempo-30-Zone favorisiert. Dennoch werde man sich dem Wunsch der Anlieger beugen.

 

Herr Peter-Dosch befürchtet, dass sich bei einer geänderten Vorfahrtregelung die Geschwindigkeit auf der Wohn-Sammel-Straße erhöhe und erkundigt sich, ob eine Überwachung angedacht sei.

 

Herr Messing teilt mit, dass das neue Tempomessgerät der Stadt flankierend für 2 – 3 Wochen aufgestellt werde. Die Daten würden ausgewertet und wenn regelmäßig Überschreitungen festgestellt werden, werde die Kreispolizeibehörde informiert.

 

Herr Schulze Temming begrüßt es, dass sich die Anlieger zu Wort gemeldet haben und jetzt öffentlich hiermit umgegangen werde. Die Verwaltung lobe er dafür, dass sie eine Umfrage bei den Anliegern durchgeführt habe. Er könne dem Verwaltungsvorschlag folgen.

 

Herr Kösters merkt an, dass es nach der ersten Entscheidung viel Kritik von den Anwohnern gegeben habe und es einfacher gewesen wäre, wenn die Anlieger im Vorhinein befragt worden wären. Die Variante 1. habe den Vorteil, dass das Steenpättken verkehrsberuhigt wäre. Im Übrigen hätten die Kollegen von der Kreispolizeibehörde bei einer Messung am Kindergarten keine Raser festgestellt.

 

Herr Dr. Sommer geht davon aus, dass auf der Wohn-Sammel-Straße schneller gefahren werde, wenn dort nicht mehr die Rechts-vor-links-Regelung gelte. Deshalb hätten sich vermutlich diese Anwohner für eine andere Variante ausgesprochen.

 

Herr Messing teilt mit, dass die Daten nicht dezidiert ausgewertet wurden, aber tendenziell festgestellt wurde, dass die Anwohner der Spielstraßen an ihren verkehrsberuhigten Bereichen festhielten während die Zustimmung zur einheitlichen Tempo 30 Zone überwiegend von den Anwohnern der Sammelstraße geäußert wurde.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung