Beschluss:

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2015 bei der Schmutzwassergebühr ausgewiesene Unterdeckung in der Höhe von 25.723,43 € und für die Niederschlagswassergebühr ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 3.979,56 € werden in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2017 eingestellt.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig