Sitzung: 30.06.2016 Rat der Stadt
Vorlage: AB/0192/2016
Beschluss:
Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2015 bei der Schmutzwassergebühr ausgewiesene Unterdeckung in der Höhe von 25.723,43 € und für die Niederschlagswassergebühr ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 3.979,56 € werden in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2017 eingestellt.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig