Sitzung: 30.06.2016 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1142/2016
Beschluss:
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sandweg“ umfasst,
wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ beschlossen.
Der Änderungsbereich liegt südöstlich des Stadtzentrums Billerbeck und umfasst
die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 21, Flurstücke 82 und 190.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet.
4.
Der
Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ und der Entwurf der
Begründung werden gebilligt.
5. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und den berührten Behörden und den berührten Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig