Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Stadt Billerbeck als juristische Person des öffentlichen Rechts gibt die Optionserklärung bis spätestens 31.12.2016 beim zuständigen Finanzamt schriftlich ab und wird damit bis längstens 31.12.2020 nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31.12.2015 geltenden Fassung besteuert.


Frau Lammers erläutert unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage den Sachverhalt. Anhand eines Schaubildes erläutert sie die neue § 2b Regelung (Anlage 2 zur Niederschrift).

 

Frau Dirks merkt an, dass nach der neuen Regelung jeder Vertrag und jede Leistung überprüft werden müsse und man sich vielleicht von der ein oder anderen Aufgabe verabschieden müsse.

 

Frau Lammers führt ergänzend aus, dass es unglücklich sei, dass das BMF-Schreiben noch nicht vorliege. Die Stadt könne aber jederzeit zurück. Das habe die Oberfinanzdirektion Münster mitgeteilt und das Finanzamt Coesfeld wolle sich hieran halten. Das sei ihr mündlich zugesichert worden.

 

Vor dem Hintergrund, dass die kleinsten Dinge geprüft werden müssen und das Ganze noch unausgegoren ist, sollte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt werden, so Frau Mollenhauer.

 

Herr Tauber hält es für wichtig, frühzeitig hinzusehen und Schaden abzuwenden, denn es wäre fatal, wenn z. B. die Preise für das Mittagessen in den Kitas explodieren.

 

Frau Rawe meint, dass in Ruhe abgewartet werden könne. Mitte nächsten Jahres könne dann entschieden werden, wie es weiter gehe.

 

Nach kurzer Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig