Beschluss:

Notwendige Pflegemaßnahmen an Gehölzen, insbesondere an Hecken und heckenähnlichen Gehölzgruppen sollen nach Möglichkeit abschnittweise durchgeführt werden. Einzelne Pflegeabschnitte sollen nach Möglichkeit eine Länge von maximal 50 m nicht überschreiten. Bei Gehölzen, deren Gesamtlänge weniger als 50 m beträgt, soll nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres nicht mehr als die Hälfte der Gehölze Auf-den-Stock-gesetzt werden. Selbstverständlich werden bei Gehölzschnitten die Schonzeiten gemäß Landschaftsgesetz NRW eingehalten (1. März bis 30. September).


Herr Flüchter begründet noch einmal den Fraktionsantrag der Grünen und verweist auf die Vorberatung im Bezirksausschuss, bei der die Ergänzung „sollen nach Möglichkeit“ vorgeschlagen wurde.

Der Ausschuss folgt dem Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig