Beschlussvorschlag für den Rat:

Zur Vorbereitung einer Entscheidung über die zukünftige Entwicklung des Feuerwehrgerätehauses am jetzigen Standort werden mehrere Architekturbüros beauftragt, Lösungsskizzen zu entwerfen und diesem Ausschuss vorzustellen.


Auf Antrag von Herrn Brockamp wird dem anwesenden Leiter der Feuerwehr, Herrn Langner und dem stellv. Leiter der Feuerwehr, Herrn Heuermann einstimmig Rederecht erteilt.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt fand vorab ein Ortstermin am Feuerwehrgerätehaus der Stadt Billerbeck statt.

Herr Langner und Herr Heuermann erläutern bei einem Rundgang durch das Gebäude die verschiedenen Problemstellungen, die zu den Überlegungen eines Umbaues geführt haben.

 

Bei der anschließenden Beratung im Sitzungssaal erläutert Herr Messing unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage den Erweiterungsbedarf. Er verweist auf die der Vorlage beigefügte Tabelle, aus der sich der Raumbedarf für rd. 70 Kameraden und Kameradinnen ergibt. Dabei stellt er heraus, dass es hinsichtlich des Standortes einen Konsens mit der Feuerwehr gebe, wonach die jetzige Lage und die Größe des Grundstückes optimal seien. Vorgeschlagen werde, einige Architekten mit der Erarbeitung von Lösungsskizzen zu beauftragen und die Kosten zu ermitteln. Anschließend würden im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung die Kosten eines Umbaus mit den Kosten eines kompletten Neubaus verglichen.

 

Insbesondere über die verwaltungsseitig vorgeschlagene Beauftragung mehrerer Architekten und der hierfür vorgesehenen Kosten in Höhe von 15.000,-- € ergibt sich eine Erörterung.

Herr Messing versichert, dass versucht werde, im Verhandlungsweg die Kosten möglichst niedrig zu halten. Sicherlich könnte auch ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden, das würde aber vermutlich teurer und man sei dann gebunden den Zuschlag zu erteilen.

Zur Frage, warum keine Ausschreibung durchgeführt werde, führt Herr Mollenhauer aus, dass man sich von diesem „Mini-Wettbewerb“ Informationen und Anregungen für die endgültige Planung erhoffe. Es sei angemessen, diese Leistungen mit einer kleinen Summe zu honorieren. Herr Messing ergänzt, dass andere Gemeinden auch so vorgegangen seien.

 

Herr Schulze Temming stellt fest, dass Handlungsbedarf bestehe und erkundigt sich nach  Finanzierungsmöglichkeiten. 

Herr Messing teilt mit, dass die Feuerwehrpauschale in Höhe von jährlich rd. 53.000,-- € verwendungsnachweisfähig sei, diese allein aber sicherlich nicht ausreiche. Man müsse sich Gedanken machen, wie die Kosten im Haushaltsplan verplant werden können.

 

Herr Kösters spricht sich gegen die Inanspruchnahme der Feuerwehrpauschale aus. Er befürchte, dass das Geld dann für ein neues Feuerwehrfahrzeug nicht mehr zur Verfügung stehe, falls ein Fahrzeug ausfallen sollte. Außerdem wolle er für einen evtl. Neubau eine Alternative zum jetzigen Standort aufgezeigt bekommen, um dann die Kosten mit denen eines Umbaus vergleichen zu können.

 

Auf Nachfrage von Herrn Walbaum teilt Herr Mollenhauer mit, dass lt. Aussage der Bezirksregierung keine Aussicht auf Förderung bestehe.

 

Schließlich fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig