Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Informationen der Träger zur Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in Billerbeck werden zur Kenntnis genommen.


Herr Melzner stellt auf Nachfrage von Herrn Pfeiffer das vom Jugendamt ermittelte Platzangebot  für Kinder unter 3 Jahren vor. (Anlage 1 zu dieser Niederschrift).

 

 

 

Herr Althoff, Frau Rawe und Frau Soer-Sodmann erläutern das Angebot der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zur U3-Betreuung.

Neben der Kindergruppe Billerbeck e. V., für die im Jahr zwischen 21 und 29 Anmeldungen eingingen, von denen aber nur 2 bis max. 3 angenommen werden könnten, werde das „Haus Kunterbunt“ (Erläuterungen siehe Anlage 2) betrieben. Telefonisch hätten sie inzwischen die Mitteilung erhalten, dass sie als Spielgruppe anerkannt werden.

 

Von Frau Ebel zur Höhe des Elternbeitrages befragt, wird ein Betrag von 4,-- €/Stunde genannt. Nehme ein Kind jeden Tag im Monat das Angebot in vollem Umfang wahr (einschl. Mittagessen) dann betrage der Monatsbeitrag 754,-- €. Dieser hohe Beitrag könne durch die Anerkennung als Spielgruppe und die damit verbundene Förderung gesenkt werden. Der monatliche Beitrag für die KiBi betrage 350,-- €.

 

Herr Handwerk stellt fest, dass ein Monatsbeitrag von 754,-- € unzumutbar sei und nur von Wenigen aufgebracht werden könne. Deshalb werde es dringend Zeit, dass endlich die Richtlinien der Kindergartenfinanzierung geändert werden.

 

Herr Althoff weist darauf hin, dass niemand den vollen Monatsbeitrag in Höhe von 754,-- € zahle, weil kein Kind das volle Angebot im Monat ausnutze. Vielmehr werde das Angebot individuell genutzt.

 

 

Frau Heymanns stellt das Angebot der Evgl. Kirche zur Betreuung der unter 3-jährigen Kinder im „Regenbogenland“ vor.

Sie berichtet, dass in der Gruppe 15 Kinder von zwei bis drei Jahren betreut würden. Vereinzelt würden auch jüngere Kinder von 1 ½ - 1 3/4 Jahren aufgenommen. Dafür müssten aber Sonderanträge beim Kreisjugendamt gestellt werden. Die Gruppe nutze seit 3 – 4 Jahren an drei Tagen in der Woche von 8:00 – 12:00 Uhr den 4. Gruppenraum des Ludgerus-Kindergartens in der Alten Landwirtschaftsschule. Vorher hätten sie den blauen Pavillon an der Ludgerischule genutzt. Die Gruppe, in der zwei  Erzieherinnen tätig seien,  bestehe seit 12 Jahren. Der Tagesablauf sei ähnlich strukturiert wie in den Kindergärten mit einem Freispiel, Frühstück und einem Stuhlkreis. Der Beitrag belaufe sich auf 45,-- €/Monat und sei für 12 Monate zu entrichten. Eine soziale Beitragsstaffelung könnten sie sich nicht erlauben. Im Übrigen sei die Gruppe in den letzten Jahren immer voll belegt.

 

Frau Messing berichtet, dass der Kindergarten St. Johann seit dem 1. August 2006 die erste Regeleinrichtung in Billerbeck sei, in der durch Anwendung der sog. Budgetvereinbarung unter 3-jährige Kinder betreut werden. Zum 1. August seien 6 unter 3-jährige Kinder aufgenommen worden, wovon 2 Kinder mit dem Umrechnungsfaktor 2 und 4 mit dem Umrechnungsfaktor 2,5 gerechnet würden, also seien 14 Kindergartenplätze hierdurch belegt. Das führe zum Wohle der Kinder zu einer Reduzierung der Gruppenstärke.  In den beiden Gruppen, in denen unter 3-jährige Kinder betreut würden, seien jeweils 3 Fachkräfte tätig.

 

Auf Nachfrage führt Frau Messing aus, dass die Eltern der unter 3-jährigen Kinder den nach Einkommen gestaffelten normalen Kindergartenbeitrag, ggf. mit einem Zuschlag für das Mittagessen zahlten. Von den unter 3-jährigen Kindern seien 4 in der Zeit von 7:00 – 14:00 Uhr incl. Mittagessen und 2 durchgängig von 7:00 – 16:30 Uhr in der Einrichtung. Für das nächste Kindergartenjahr lägen bereits 4 Anfragen für die Betreuung von Kindern ab 2 Jahren vor. 

Zur Nachfrage, ob die Chance bestehe, das Angebot aufzustocken, erläutert Frau Messing, dass dies davon abhänge, wie in Billerbeck der Rechtsanspruch für unter 3-jährige Kinder erfüllt werden soll. Im Kindergarten St. Johann könnten 8 – 10 Kinder unter 3 Jahren aufgenommen werden.


Stimmabgabe: einstimmig