Herr Walbaum fragt nach, ob bei einem Abriss vorab geprüft werde, ob das Gebäude Schadstoffe enthalte und ob mit der Abrissgenehmigung Auflagen erteilt werden, damit die Staubbelastung möglichst gering gehalten wird. Des Weiteren erkundigt er sich, ob die Führer der Lastkraftwagen angehalten werden, bei Wartezeiten den Motor abzustellen.

 

Frau Besecke teilt mit, dass eine Abrissgenehmigung entsprechende Auflagen enthalte. Grundsätzlich müssten die Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Es werde aber wohl schwierig sein, die Fahrzeugführer zum Ausschalten des Fahrzeugmotors anzuhalten.