Beschlussvorschlag für den Rat:

1.  Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Telekom und von Straßen.NRW werden zur Kenntnis genommen.

2.  Nach Bekanntmachung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus ihm entwickelt sein.

3.  Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten, im gesamten Verfahren vorgetragenen Stellungnahmen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg” als Satzung. Dieser besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen.

4.  Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Nach kurzer Erläuterung und Beantwortung von Nachfragen der Ausschussmitglieder insbesondere über die Anlegung einer Linksabbiegespur und Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssituation schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig