Sitzung: 20.09.2016 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1166/2016
Beschlussvorschlag für den Rat:
1.
Die
Hinweise des Kreises Coesfeld, der Telekom und von Straßen.NRW werden zur
Kenntnis genommen.
2.
Nach
Bekanntmachung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der
Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus ihm entwickelt sein.
3.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten, im gesamten
Verfahren vorgetragenen Stellungnahmen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit-
und Erholungsschwerpunkt Weissenburg” als Satzung. Dieser besteht aus der
Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen.
4.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ beschlossen
worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV
NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Nach kurzer Erläuterung und Beantwortung von Nachfragen der Ausschussmitglieder insbesondere über die Anlegung einer Linksabbiegespur und Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssituation schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig