Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2  BauGB durchgeführt.


Herr Lang vom Büro Wolters und Partner, Coesfeld stellt die Planentwürfe detailliert vor. Er führt aus, dass das Gutachten zu dem Ergebnis komme, dass ein Markt bis 1.000 qm möglich ist. Die nördlich gelegenen Flächen würden in den Bebauungsplan einbezogen, um dort zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente auszuschließen.

 

Herr Schulze Temming möchte wissen, ob sich auf der nördlichen Fläche z. B. ein Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von 600 qm ansiedeln könnte.

 

Herr Lang führt aus, dass das Einzelhandelsgutachten und die Abstimmung mit der Landesplanung ergeben habe, dass eine zusätzliche Schaffung von Verkaufsflächen für einen Drogeriemarkt oder Bäcker und Metzger als Agglomeration bewertet würde. Damit würde außerhalb der Innenstadt ein neuer Schwerpunkt des Einzelhandels geschaffen. Das sei weder landesplanerisch noch städteplanerisch gewünscht.

 

Herr Schulze Temming fragt nach, warum dann der nördliche Bereich erweitert werden müsse, wenn ohnehin nichts möglich ist.

 

Herr Lang teilt mit, dass die landesplanerische Zustimmung zur Erweiterung des Aldi-Marktes nicht erteilt würde, wenn der Ausschluss der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente im Norden nicht vorgenommen würde.

 

Die Feststellung von Herrn Schulze Temming, dass sich also an diesem Standort kein Drogeriemarkt ansiedeln könne, bestätigt Herr Lang.

 

Herr Flüchter wirft ein, dass die Grünen genau das wollten. Sie seien für die Stärkung der Innenstadt und gegen einen Standort an der Peripherie.

 

Er sehe keinen Beweis erbracht, dass eine Erweiterung der Verkaufsflächen im Bereich Aldi zu einer Schwächung der Innenstadt führen würde, so Herr Brockamp. Die CDU-Fraktion halte das Einzelhandelskonzept für überholt und wünsche sich an der Stelle einen größeren Aldi-Markt.

 

Zur Frage von Herrn Rose, ob sich dort ein Bäcker oder Metzger ansiedeln könnten teilt Herr lang mit, dass der Bebauungsplan den vollständigen Ausschluss von zentren- und innenstadtrelevanten Sortimenten vorsehe.

 

Herr Heymanns fragt nach, ob der Bebauungsplan denn in 2 – 3 Jahren geändert werden könne, wenn dort z. B. ein  Bäcker oder ein Cafe gewünscht werde.

 

Frau Besecke betont, dass man auf die landesplanerische Abstimmung angewiesen sei. Die IHK-Stellungnahme bewerte die zusätzliche Schaffung von Verkaufsflächen als Agglomeration. Aldi könnte aber theoretisch von seiner Verkaufsfläche Flächen für einen Bäcker oder Metzger  abgeben. Der Bebauungsplan gebe nicht vor, wer welche Flächen nutzt.

 

Herr Kösters möchte noch einmal präzisiert wissen, warum die nördliche Fläche in den Bebauungsplan einbezogen werde.

 

Herr Lang führt aus, dass nach dem jetzigen Planungsrecht dort Mischgebiet ausgewiesen sei. Da Aldi außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches eine Erweiterung in die Großflächigkeit beabsichtige, müsse lt. Landesplanung nachgewiesen werden, dass der Markt der Nahversorgung der umliegenden Bereiche diene. Des Weiteren müsse planungsrechtlich eine weitere Einzelhandelsnutzung an der Stelle ausgeschlossen werden. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Kösters teilt Frau Besecke mit, dass Aldi für die Bauzeit nach einem Übergangsstandort suche.

 

Herr Walbaum stellt fest, dass sich in dem letzten Jahr planungsrechtlich nichts geändert habe. Darüber sei er froh, weil er die Innenstadt nicht schwächen wolle. Aldi stünde es ja frei, eine shop-in-shop-Lösung umzusetzen.

 

Herr Rose wirft die Frage auf, welche Möglichkeiten man für die Zukunft habe, wenn z. B. nach der Wahl die Landesregierung anders aufgestellt ist.

 

Herr Lang entgegnet, dass das reine Spekulation sei. Vielmehr sehe die Landesplanung zentrale Versorgungsbereiche vor und außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sei Einzelhandel nur in geringem Umfang zulässig. Daran werde sich so schnell nichts ändern. Verändern würden sich vermutlich nur die Flächengrößen der Märkte, hier sei mit Anpassungen zu rechnen.

 

Auf erneute Nachfrage von Herrn Wieland, was gegen die Schaffung eines weiteren Zentrums spreche, wiederholt Herr Lang, dass das nicht gelingen werde. In der Innenstadt werde auch mit Fördergeldern agiert, deshalb müssten auch die vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Frau Besecke ergänzt, dass der Einzelhandel im zentralen Versorgungsbereich geschützt werden müsse. Der Edeka-Markt z. B. sei ein wesentliches Standbein in der Innenstadt.

 

Nach abschließender Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig