Beschluss:

Die Stadt Billerbeck als juristische Person des öffentlichen Rechts gibt die Optionserklärung bis spätestens 31.12.2016 beim zuständigen Finanzamt schriftlich ab und wird damit bis längstens 31.12.2020 nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31.12.2015 geltenden Fassung besteuert.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig