Sitzung: 22.09.2016 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/0320/2016
Beschluss:
Die Stadt Billerbeck
als juristische Person des öffentlichen Rechts gibt die Optionserklärung bis
spätestens 31.12.2016 beim zuständigen Finanzamt schriftlich ab und wird damit
bis längstens 31.12.2020 nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am
31.12.2015 geltenden Fassung besteuert.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig