Sitzung: 22.09.2016 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1164/2016
Beschluss:
1.
Der
Anregung der Thyssengas GmbH wird wie beschrieben gefolgt.
2.
Die
Hinweise des Kreises Coesfeld, des Landesbetriebes Straßen NRW, der Telekom und
von unitymedia werden zur Kenntnis genommen.
3.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes “Sandweg“ mit den örtlichen
Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der
Begründung.
4.
Der
Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
angepasst.
5.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Sandweg“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig