Sitzung: 22.09.2016 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1165/2016
Beschluss:
- Für das Plangebiet, welches den Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Wüllen II“
umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen
II“ beschlossen. Der Planbereich liegt westlich des Stadtgebietes
der Stadt Billerbeck, südwestlich der Berkelaue und nordwestlich des
Wohngebietes „Wüllen“. Der Planbereich beinhaltet Teile des Grundstückes
Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstück 724.
Das Plangebiet wird umgrenzt:
·
im
Südosten durch die südöstliche Grenze des o. g. Flurstückes 724
·
im
Südwesten durch die Annettestraße
·
im
Nordwesten durch eine ca. 300 m lange Linie, welche als Parallele ca. 65 m zur
südöstlichen Grenze gebildet wird
·
im
Nordosten abknickend und auf den gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 587 und
588 (Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6) verlaufend
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung
und den Umweltbericht verzichtet.
- Auf eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr.
1 BauGB verzichtet.
- Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Wüllen II“ und der Entwurf der Begründung werden
gebilligt.
- Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird
die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Herr Tauber erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: 20 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen