Beschluss:

  1. Für das Plangebiet, welches den Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Wüllen II“ umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen II“ beschlossen. Der Planbereich liegt westlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck, südwestlich der Berkelaue und nordwestlich des Wohngebietes „Wüllen“. Der Planbereich beinhaltet Teile des Grundstückes Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstück 724.

Das Plangebiet wird umgrenzt:

·         im Südosten durch die südöstliche Grenze des o. g. Flurstückes 724

·         im Südwesten durch die Annettestraße

·         im Nordwesten durch eine ca. 300 m lange Linie, welche als Parallele ca. 65 m zur südöstlichen Grenze gebildet wird

·         im Nordosten abknickend und auf den gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 587 und 588 (Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6) verlaufend

     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
  2. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
  3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen II“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
  4. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Herr Tauber erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 20 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen