Sitzung: 22.09.2016 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1166/2016
Beschluss:
1.
Die
Hinweise des Kreises Coesfeld, der Telekom und von Straßen.NRW werden zur
Kenntnis genommen.
2.
Nach
Bekanntmachung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der
Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus ihm entwickelt sein.
3.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten, im gesamten
Verfahren vorgetragenen Stellungnahmen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit-
und Erholungsschwerpunkt Weissenburg” als Satzung. Dieser besteht aus der
Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen.
4.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ beschlossen
worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV
NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig