Beschluss:

Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2  BauGB durchgeführt.


Herr Rose bezeichnet es als Schritt nach vorn, dass Aldi endlich erweitern könne. Dass dabei aber kein Bäcker und Metzger mehr zum Zuge kommen, sei ein Schritt zurück. Diesen beiden Geschäften, die ihren Hauptsitz in der Innenstadt haben,  werde das Standbein an der Darfelder Straße entzogen.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass bekanntlich die zulässige Gesamtverkaufsfläche in Abstimmung mit der IHK und der Bezirksplanung begrenzt ist. Der Aldi habe heute gemeinsam mit dem Bäcker und Metzger eine Verkaufsfläche von 600 qm. Nach der Erweiterung stehe eine Verkaufsfläche von 1.000 qm zur Verfügung. Aldi entscheide, wie diese Verkaufsfläche genutzt wird und Aldi wolle keinen Bäcker und Metzger aufnehmen, sondern die gesamte Fläche für sich nutzen.

 

Herr Rose bedauert, dass es für diese beiden Betriebe keine Lösung gibt. Hier seien der Citymanager und die Bürgermeisterin gefragt.

 

Frau Rawe findet es schade, dass der Aldi dem Bäcker und Metzger keine Verkaufsflächen zur Verfügung stellt. Der Citymanager müsse sich hierum kümmern.

 

Herr Tauber bezeichnet es ebenfalls als bedauerlich, dass die beiden Betriebe ihre Dependance aufgeben müssen. Ob der Citymanager der richtige Ansprechpartner sei, sei dahingestellt. Nach seiner Auffassung sei die Bürgermeisterin gefragt. Im Übrigen könne er die immer wiederkehrenden Nachfragen und Diskussionen bzgl. des Discounters und des Bäckers und Metzgers nicht mehr hören. Die rechtlichen Dinge seien geklärt und ausdiskutiert.

 

Frau Mollenhauer hält dem entgegen, dass die CDU-Fraktion als Vertreter der Bürgerschaft versuche, den Wünschen der Bürger entgegen zu kommen. Offenbar habe die SPD-Fraktion das Ohr nicht bei den Bürgern. Sie habe früher schon gesagt, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

 

Herr Tauber entgegnet, dass sie nicht die Wünsche der Bürger ignorierten, aber sie würden deutlich sagen, wie es sich verhält und das sollte die CDU-Fraktion auch tun.

 

Herr Geuking schließt sich der Auffassung von Frau Mollenhauer an. Es sei zu einfach, zu sagen, dass es keine Möglichkeit gibt.

 

Es sei klar, dass  Rossmann nicht nach Billerbeck komme, so Herr Heymanns. Warum solle man also jetzt nicht Aldi unterstützen und ihn so groß bauen lassen. In 1 – 2 Jahren könne man sehen, ob überhaupt ein Bäcker und Metzger dort hin wollen.

 

Herr Schlieker stellt fest, dass seit Jahren über das Thema diskutiert werde und man ausreichend Zeit gehabt hätte, einen Weg aufzuzeigen. Irgendwann müsse dann auch mal Schluss sein. Die CDU-Fraktion solle doch einen Weg aufzeigen, dann werde er mitgehen.

 

Herr Geuking verweist auf die Sitzung in der LAWI, in der er einen Weg aufgezeigt habe. Gegen die Erweiterung des  Aldi auf 1.000 qm wolle er sich nicht sperren. Es gehe um die Nahversorgung der Bürger. Mit einem Bäcker und Metzger wäre die Nahversorgung der Bürger sichergestellt.

 

Nicht sie, sondern die Bürgermeisterin müsse Wege aufzeigen, so Frau Mollenhauer.

 

Herr Mollenhauer erinnert daran, dass man sich mit dem Thema eingehend beschäftigt habe. Am Dienstag in der Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung habe Herr Lang vom Büro Wolters und Partner auf Nachfrage der Ausschussmitglieder noch einmal sehr detailliert aufgezeigt, warum Bäcker und Metzger sich nicht dort ansiedeln können.

 

Herr Brockamp stellt richtig, dass es nicht darum gehe, Aldi zugunsten eines Bäckers und Metzgers zu beschneiden. Aufgabe für die Zukunft müsse sein, das Einzelhandelskonzept grundsätzlich zu überdenken und zu sehen, was zur Innenstadt gehöre. Es sei schade zu sehen, was in anderen Orten möglich ist und wie dagegen Billerbeck begrenzt ist.

 

Herr Wieland sieht die Schaffung eines zweiten Zentrums als Möglichkeit an.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass die angesprochenen Beispiele in anderen Orten zu früheren Zeiten entstanden seien, als es die Regelungen des Einzelhandelskonzeptes und des zentralen Versorgungsbereiches noch nicht gegeben habe. Woanders sei es tatsächlich so, dass der zentrale Versorgungsbereich außerhalb des Zentrums festgelegt sei. Hier in Billerbeck könne aber aufgrund des schützenswerten zentralen Bereiches kein zweiter zentraler Versorgungsbereich geschaffen werden. Darüber sei in vielen Terminen ausgiebig diskutiert worden.


Stimmabgabe: einstimmig