Beschluss:

Die Fußgängerzone der Stadt Billerbeck wird für den Radverkehr freigegeben.

Darüber hinaus wird das Zusatzzeichen „ausgenommen an Markttagen“ und „Schritttempo fahren“ mit der Straßenverkehrsaufsicht des Kreises Coesfeld abgestimmt und ggf. angebracht.

Nach einem Jahr erfolgt eine Evaluierung.


Herr Walbaum möchte dass in den Beschlussvorschlag aufgenommen wird, dass das Befahren der Fußgängerzone an Markttagen ausgenommen wird und die Radfahrer verpflichtet werden, Schritttempo zu fahren.

 

Herr Messing merkt an, dass nichts dagegen spreche, allerdings müsse die Beschilderung mit der Straßenverkehrsaufsicht abgestimmt werden.


Stimmabgabe: 20 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen