Beschluss:

Die Anregung gem. § 24 GO NW vom 10.06.2016 der Familien-Partei wird an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Herr Geuking begründet den Antrag.

 

Herr Tauber pflichtet Herrn Geuking insofern bei, als die Liste der Missstände ohne große Überlegung weitergeführt werden könnte. Dennoch werde die SPD-Fraktion der Anregung nicht folgen, denn handlungs- und verhandlungsberechtigt sei die Bürgermeisterin. Sie vertrete die Stadt Billerbeck. Man könne nicht originäres Verwaltungshandeln auf eine Lenkungsgruppe übertragen.

 

Herr Wilkens beantragt, die Anregung an den Ausschuss zu verweisen. Anders als Herr Geuking sähen die Grünen aber nicht, dass seitens der Verwaltung Vorschläge und innovative Ideen nicht umgesetzt werden.

Frau Rawe ergänzt, dass im HFA grundsätzlich über die Thematik diskutiert werden sollte, zumal es auch um die Kommunikation gehe.

 

Frau Mollenhauer spricht sich ebenfalls für die übliche Verweisung in den Ausschuss aus, es gebe sicherlich Dinge, die man in Ruhe erörtern sollte. Allerdings gehe die Übertragung der Handlungs- und Verhandlungsberechtigung auf eine Lenkungsgruppe entschieden zu weit und sei nach der Gemeindeordnung rechtlich auch gar nicht möglich.


Stimmabgabe: 19 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen