Beschluss: geändert beschlossen

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die unten aufgeführten Punkte in einem städtebaulichen Ergänzungsvertrag geregelt werden.


Frau Besecke verdeutlicht anhand einer Ansicht des geplanten Leergutlagers das Vorhaben.

 

Herr Becks fragt kritisch nach, wie sichergestellt werde, dass die Pflanzmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Heute befänden sich an der Fassade hauptsächlich Werbetafeln und keine Ranken.

 

Frau Besecke legt dar, dass es im Vorfeld schwierig sei, jedes Detail im städtebaulichen Vertrag festzusetzen. Sie sehe jetzt hier die Möglichkeit Nachforderungen zu stellen.

 

Frau Mönning macht deutlich, dass die Pflanzen und Bäume nicht nur gefordert, sondern deren Existenz auch nachgehalten werden müsse.

 

Herr Kortmann weist auf den entstehenden Lärm beim Verladen des Leergutes hin. 

 

Herr Wieling äußert ebenfalls die Sorge, dass von dem provisorisch überdachten Leergutlager Geräuschimmissionen ausgehen, die zu einer Beeinträchtigung der Nachbarn führen. Der Betreiber  müsse das Leergutlager so einhausen, dass die Geräusche nicht nach außen dringen können.

 

Frau Besecke geht davon aus, dass das Staatl. Umweltamt beteiligt werde. Die Verladung werde aber wie jetzt auch, während des normalen Geschäftsbetriebes stattfinden.

 

Herr Wieling fragt nach, ob im Zuge der Nachforderungen bzgl. der Anpflanzungen nicht auch dafür gesorgt werden könne, dass die Beleuchtung des großen Reklameschildes zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeschaltet wird.

Frau Besecke hält eine solche Verknüpfung für schwierig, auch die an der Fassade angebrachten Werbetafeln seien genehmigungsfrei. Sie werde dieses aber in dem Gespräch mit dem Bauherrn ansprechen.

 

Herr Wieling macht deutlich, dass er dem Beschlussvorschlag heute nicht zustimmen könne. Vor Erteilung der Genehmigung müsse das Gespräch mit dem Bauherrn stattfinden und das Ergebnis hier vorgestellt werden. Dann werde man sehen, ob der Betreiber auf die Nachforderungen bzgl. der Geräuschimmissionen und Pflanzmaßnahmen eingehe.

Frau Mönning ergänzt, dass dem  Betreiber auch deutlich gemacht werden müsse, dass die Begrünung der Fassade nicht zugunsten der Werbetafeln begrenzt werden dürfe. Außerdem müsse darauf geachtet werden, dass große Bäume angepflanzt werden.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Vorschlag von Herrn Wieling an, die Angelegenheit wird nach dem Gespräch mit dem Betreiber erneut beraten.