Herr Messing teilt auf entsprechende Anfrage von Herrn Brockamp in der Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung am 06.09.2016 mit, dass es satzungsrechtlich nicht möglich sei, im Vorhinein Grabstellen zu reservieren. Ein Grabrecht könne nur erworben werden, wenn ein Bestattungsfall vorliege. Auch der Städte- und Gemeindebund sehe in seiner Mustersatzung eine solche Regelung nicht vor.