Herr Brockamp bezieht sich auf die o. a. Mitteilung des Herrn Messing, dass im Vorhinein keine Grabstelle erworben werden kann und wirft die Frage auf, wie eine alleinstehende Person für die Beerdigung vorsorgen könne.

 

Es müsse davon ausgegangen werden, so Herr Messing, dass alleinstehende Personen die Möglichkeit haben, Angehörige, Bekannte oder Freunde zu bevollmächtigen. Dieser Wille werde dann natürlich beachtet. Wenn es keine Angehörigen gebe, sorge die Verwaltung für die Beerdigung und weise eine Grabstelle zu.