Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Initiative der Bürgerstiftung wird begrüßt und eine Umsetzung wird gewünscht.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Bürgerstiftung Gespräche mit den betroffenen Hauseigentümern zu führen, um einen Weg für die Realisierung des Projektes zu finden.


Den Vertretern der Bürgerstiftung wurde zu Beginn der Sitzung Rederecht erteilt. Herr Idelmann erläutert dem Ausschuss die Anregung der Bürgerstiftung. Dabei erinnert er an die bereits 2003 in den politischen Gremien geführte Diskussion über die Gedenkinitiative „Stolpersteine“. Damals sei entschieden worden, dass die Zeit für diese Initiative noch nicht reif sei. Heute gebe es kaum noch Zeitzeugen. Inzwischen seien rd. 50.000 „Stolpersteine“ in 20 europäischen Ländern verlegt worden. Die „Stolpersteine“ sollen nicht nur an die jüdischen Mitbürger erinnern, sondern auch an alle anderen Opfer des Nationalsozialismus. Die Bürgerstiftung sehe es als dringend geboten an, das Thema wieder aufzugreifen. Es sollte eine Abstimmung herbeigeführt werden, damit klar werde, wie sich Billerbeck zu dem Thema politisch positioniere.  

 

Frau Mollenhauer gibt zu bedenken, dass die Stolpersteine an markanter Stelle vor 7 Privathäusern angedacht seien. Der CDU sei es wichtig, dass zunächst die heutigen Eigentümer durch die Verwaltung und nicht durch die Bürgerstiftung hierzu befragt werden. Wenn es dann positive Signale gebe, könnte in einem zweiten Schritt die Umsetzung des Projektes erfolgen.

 

Frau Köhler begrüßt die Initiative der Bürgerstiftung ausdrücklich. Sie wolle aber wissen, ob schon Gespräche mit den Eigentümern geführt wurden und wie die Resonanz in anderen Kommunen gewesen sei.

 

Daraufhin berichtet Frau Ewelt, dass die Verlegung von 19 Stolpersteinen in Darfeld einfach gewesen sei. Die jetzigen Eigentümer hätten keine Bedenken geäußert. In Billerbeck seien dagegen schon Bedenken, auch gegenüber der Bürgerstiftung vorgetragen worden.

 

Herr Idelmann betont, dass das Projekt insbesondere von Seiten der jetzigen Eigentümer nicht missverstanden werden dürfe. Die Diskussion müsse sich um die Verfolgten drehen und nicht um die Eigentümer der Häuser. Die jetzigen Eigentümer würden zwar im öffentlichen Raum die Stolpersteine vorfinden; aber die Erinnerungskultur an eine der düstersten Zeiten Deutschlands vom Wohlwollen der Nacherben abhängig zu machen, halte er für den falschen Ansatz.

 

Herr Prof. Heydemann weist darauf hin, dass es verschiedene Formen der Gedenkkultur gebe. Meistens fehle aber die Begegnung mit einem Namen. Auf den Stolpersteinen werde der Name genannt, das berühre. Es sei ein Name, verbunden mit einer Person und nicht ein anonymer Stein. Es sei notwendig, sich hierzu zu bekennen.

 

Frau Dirks erinnert an die Versammlung mit den Eigentümern, diese hätten sich damals die Entscheidung gegen die Verlegung von Stolpersteinen vor ihren Häusern nicht leicht gemacht. Deshalb sollte auch heute kein politischer Beschluss gefasst werden, ohne die Eigentümer ins Boot zu holen. Man müsse sich gemeinschaftlich des Themas annehmen, ansonsten würde sich eine Kluft ergeben und das wäre kontraproduktiv.

 

Herr Flüchter begrüßt die Gedenkinitiative „Stolpersteine“. Überall, wo man die Steine sehe, stolpere man darüber und das Interesse werde geweckt. Es sei gut, wenn der  Akt des Gedenkens nicht nur ehem. jüdischen Mitbürgern gelte, sondern darüber hinaus allen anderen Verfolgten und Opfern, die während der NS-Zeit zu Tode gekommen sind. Das Projekt sollte umgesetzt werden, aber konsequent und überall. Dabei sollte deutlich gemacht werden, dass es nicht um einen Akt der Anklage, sondern um einen Akt des Gedenkens gehe.

 

Frau Branse findet es einerseits wichtig, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen, andererseits sei es aber auch wichtig, den Bürgern die Sorge zu nehmen. Es wäre nach ihrer Meinung befremdlich, wenn von einer Einzelentscheidung eines Eigentümers abhängig gemacht werde, ob Stolpersteine verlegt werden oder nicht.

 

Herr Dr. Knierim entgegnet, dass das Projekt bereits in zig Ländern umgesetzt wurde. Er habe viele Stolpersteine gesehen und sei mit vielen Bürgern ins Gespräch gekommen. Viele seien froh, dass sich diese Art der Gedenkkultur etabliert habe. Er wäre sehr enttäuscht, wenn hier beschlossen würde, dass alle Eigentümer zustimmen müssten und so das Projekt evtl. an ein oder zwei Eigentümern scheitern könnte.

 

Frau Mollenhauer weist darauf hin, dass es gute Gepflogenheit sei, die Bürger einzubeziehen. Das bedeute ja nicht, dass das Projekt nicht realisiert werden könne. Sie wehre sich dagegen zum heutigen Zeitpunkt schon zu sagen, dass das Projekt durchgezogen wird.

 

Herr Idelmann berichtet, dass die Bürgerstiftung schon vorgefühlt habe und es Eigentümer gebe, die noch Befindlichkeiten hätten. Aber am Anfang des Projektes müsse doch die politische Willensentscheidung stehen, damit das Projekt in Gang komme und die unabhängige Bürgerstiftung für das Projekt werben könne.

 

Frau Köhler vermisst einen Beschlussvorschlag der Verwaltung. Das Projekt sollte unbedingt durchgeführt werden. Die Stolpersteine seien überall bekannt. Sie verbinde diese auch nicht mit den Bewohnern der Häuser, sondern beschäftige sich mit den Schicksalen der Personen, die durch die Stolpersteine immer wieder ins Gedächtnis gehoben werden. Im Übrigen könnte die Bürgerstiftung sicherlich besser von Bürger zu Bürger mit den Eigentümern sprechen als die Verwaltung.

 

Im Laufe der Erörterung über das weitere Vorgehen geht Herr Messing davon aus, dass inzwischen allgemein ein Umdenken stattgefunden habe. Die frühere Stigmatisierung gebe es kaum noch. Verwaltung und Bürgerstiftung sollten gemeinsam versuchen, in einem Dialog mit den Hauseigentümern die Vorbehalte auszuräumen. Er sei zuversichtlich, dass dies auch gelinge.

 

Herr Dr. Knierim wirft die Frage auf, was passiere, wenn es auch nach intensiven Gesprächen noch Vorbehalte gebe und diese dazu führten, dass das Projekt nach 13 Jahren immer noch nicht umgesetzt wird.

 

Herr Messing entgegnet, dass kein Druck aufgebaut werden sollte. Zunächst sollte die Gedenkinitiative mit den betroffenen Hauseigentümern diskutiert werden. Danach werde das Gesprächsergebnis im Ausschuss vorgestellt. 

 

Schließlich fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig