Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Besecke verweist auf die der Sitzungsvorlage beigefügte Skizze und erläutert, welche Bauvorhaben vom Gestaltungsbeirat beraten werden sollen.

Herr Peter-Dosch findet den Vorschlag der Verwaltung schlüssig und plausibel. Man könne sich nicht auf bestimmte Bereiche festlegen. Auch sollte nicht jetzt schon die Geschäftsordnung umformuliert werden.

Herr Brall geht davon aus, dass die in der Skizze eingezeichneten „Kringel“ keinen Ausschließungscharakter haben und eigentlich nur der Informationen dienen, wie die Herangehensweise sein sollte, alles andere könne auch später noch geregelt werden.

Herr Kösters ist der Auffassung, dass der Gestaltungsbeirat nicht über Bauvorhaben an allen Einfallstraßen Billerbecks beraten müsse. Die Verwaltung sei in der Lage zu entscheiden, welche Bauvorhaben vom Gestaltungsbeirat beurteilt werden sollen.

Herr Hidding hält es ebenfalls für ausreichend, wenn der Gestaltungsbeirat nur für den Innenstadtbereich zuständig ist. Zumal man die Fristen beachten müsse und der Gestaltungsbeirat nur drei bis viermal im Jahr tage.

Frau Besecke ist dagegen der Meinung, dass große Bauvorhaben an Einfallstraßen dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden sollten.

Herr Schlieker kann nicht einsehen, warum man sich schon im Vorfeld beschneiden sollte. Als Beispiel sehe er die Beerlager Straße; stadteinwärts fahrend habe man die Stadtsilhouette mit dem Dom vor Augen. In dem Bereich sollte nicht ohne Hinzuziehung des Gestaltungsbeirates gebaut werden. Bei den eingezeichneten „Kringeln“ handele es sich schon um neuralgische Punkte.

Herr Brall stimmt dem zu. Die von der Verwaltung getroffene Auswahl begrüße er.

Es wäre unangenehm, wenn durch die Hinzuziehung des Gestaltungsbeirates ein Bauantrag verzögert werde, so Herr Brockamp. Dann müsse man hier von Fall zu Fall entscheiden.