Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.


Herr Kösters erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Bezug nehmend auf die im Rahmen der Vorberatung im Bezirksausschuss aufgeworfene Frage zu den Artenschutzmaßnahmen teilt Frau Besecke mit, dass diese Maßnahmen tlw. bereits Gegenstand der Genehmigung in Rosendahl gewesen seien. Bzgl. der Rohrweihe würden die Maßnahmen am Grienbach bereits durchgeführt. Für den Uhu seien im Zusammenhang mit den Anlagen in Rosendahl in Richtung Altenburg Flächen hergerichtet worden. Bezüglich des Rotmilans seien keine Maßnahmen erforderlich.

 

Des Weiteren seien Detailangaben zur Umsetzung als Bürgerwindpark gewünscht worden. Die Betreiber hätten auf Nachfrage mitgeteilt, dass die früher getätigten Aussagen weiter Bestand hätten. Der Prospekt würde gerade von der BaFin geprüft. Zu den damaligen Angaben wird auf die Vorlagen zum Bezirksausschuss vom 15.03. 2012 verwiesen.

 

Herr Schlieker erklärt, dass er grundsätzlich für Windkraftanlagen sei und auch diese Anlagen begrüße. Er hoffe aber, dass es für die Bürger umfangreiche Möglichkeiten gebe, sich an den Windkraftanlagen zu beteiligen.

Zu seiner Frage, inwiefern dies in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden kann, führt Frau Besecke aus, dass es nicht möglich sei, den Betreibern diesbezüglich detailliertere Auflagen zu machen. Immerhin gebe es für diese Anlagen im Außenbereich ein Baurecht. Im städtebaulichen Vertrag seien jedoch maßgebliche Eckpunkte festgelegt worden.

 

Herr Schlieker nutzt die Gelegenheit, um deutlich an die Betreiber zu appellieren, den Bürgern eine umfangreiche Beteiligung zu ermöglichen.


Stimmabgabe: einstimmig