Beschluss:

 

  1. Die von der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Bilanz zum 31. Dezember 2015 wird mit einer Bilanzsumme von 86.404.875,59 € festgestellt.

  2. Die von der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 27.984,50 € wird festgestellt.

  3. Die von der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015 mit einem Endbestand in Höhe von 2.918.259,25 € wird festgestellt.

  4. Der von der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der Sitzungsvorlage beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wird festgestellt.

  5. Der von der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der Sitzungsvorlage beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wird festgestellt.

7.  Der festgestellte Fehlbetrag für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe

      von 27.984,50 € wird mit der Ausgleichsrücklage verrechnet.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

Frau Dirks erklärt sich zu Punkt 6. für befangen und übergibt den Sitzungsvorsitz an ihren Stellvertreter, Herrn Kösters. Herr Kösters stellt den Punkt 6. des Beschlussvorschlages zur Abstimmung. Der Rat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

  1. Auf der Grundlage des von der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erteilten und der Sitzungsvorlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird der Bürgermeisterin Entlastung erteilt.

Stimmabgabe: einstimmig


Frau Dirks verweist auf die Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss und stellt die Punkte 1 – 5 und 7 des Beschlussvorschlages zur Abstimmung.