Beschlussvorschlag für den Rat:

a.    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2005 wird zur Kenntnis genommen und die sich ergebene Überdeckung von 19.657,00 EUR wird gem. § 6 Abs. 2 KAG zum Ausgleich in die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 einbezogen und damit an die Gebührenpflichtigen weitergegeben.

a.    Die Abfallbeseitigungsgebühren werden wie folgt neu festgesetzt:
a) für ein 80 l-Gefäß für Restmüll
    bei 4-wöchentlicher Entleerung           180,00 EUR
b) für ein 120 l-Gefäß für Restmüll
    bei 4-wöchentlicher Entleerung           232,20 EUR
c) für ein 240 l-Gefäß für Restmüll
    bei 4-wöchentlicher Entleerung           389,40 EUR
Die übrigen Gebühren bleiben unverändert.

b.    Die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck in der zurzeit gültigen Fassung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.


Herr Melzner verweist auf die Sitzungsvorlage.

 

Herr Heuermann und Herr Kleideiter fragen nach, ob die Fa. Remondis die Preise einfach erhöhen könne und ob nicht ein Nachweis für den Kostenanstieg gefordert werden könne. In einem heute veröffentlichen Presseartikel sei zu lesen, dass auch der Umweltausschuss des Kreises die Erhöhung der Unternehmerkosten kritisch hinterfragt habe.

 

Herr Melzner verweist auf die zwischen den Gemeinden im Kreis Coesfeld geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die Abfallentsorgungsleistungen gemeinsam kreisweit auszuschreiben. Danach sei ein Entsorgungsvertrag mit dem seinerzeit günstigsten Bieter, der Fa. Remondis, bis 2010 geschlossen worden. Hierbei seien zwar zunächst feste Preise garantiert, allerdings gebe es eine Anpassungsklausel, die sich an dem Index für Lohn und Dieselkraftstoff orientiere. Wenn die Spanne überschritten werde, sei die Fa. Remondis berechtigt, höhere Einzelpreise zu fordern. Das sei jetzt der Fall, wodurch ein Teil des Kostenanstieges resultiere. Hinzu komme die Mehrwertsteuererhöhung und die Mengensteigerung bei der Bioabfuhr sowie die Verringerung des DSD-Anteils bei den Kosten der Papierabfuhr für Verpackungen.

 

Des Weiteren beantwortet Herr Melzner Nachfragen zur Gebührenbedarfsberechnung, zum Verteilerschlüssel für den Wertstoffhof und zum Mengenanstieg bei der Bioabfuhr.

 

Herr Dittrich stellt heraus, dass es sich gelohnt habe, gegenüber dem Kreis bei der Windeltonne konsequent zu bleiben.

 

Herr Heßling kommt noch einmal auf die Preisanpassung der Unternehmerkosten zurück und fragt nach, ob der Unternehmer die Kalkulation denn nicht vorlegen müsse.

Frau Bosse-Berger verweist auf den Umweltausschuss des Kreises, der vor einer Abstimmung die Vorlage der Kalkulation von der Fa. Remondis gefordert habe.

 

Herrn Melzner ist der Presseartikel zurzeit nicht bekannt. Er sagt jedoch zu, den Inhalt der Kreisdebatte zu recherchieren, geht jedoch davon aus, dass die Diskussion keinen Einfluss auf die Gebührenbedarfsberechnung habe, weil Billerbeck nur am Rande tangiert werde.

 

Frau Bosse-Berger stellt abschließend fest, dass sicherlich niemand leichten Herzens die Anhebung akzeptiere, schließlich summierten sich für die Bürger die Preissteigerungen. Von daher wäre es schön, wenn die Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren vermieden werden könnte, aber eine Gebührenanhebung sei wohl früher oder später sowieso nicht zu vermeiden.


Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen