Beschluss:

Die Anregung gem. § 24 GO NW vom 29.10.2016 wird an den HFA verwiesen.


Frau Dirks verliest die Anregung.

 

Herr Tauber spricht sich für eine Verweisung in den Ausschuss aus. Sicherlich könnte eine Protokollierung des Abstimmungsverhaltens im Hinblick auf eine transparente Kommunalpolitik hilfreich sein. Auf der anderen Seite müsse man sich aber auch mit der Frage der Verhältnismäßigkeit, der Kosten und der rechtlichen Seite beschäftigen.

 

Herr Schlieker schlägt ebenfalls eine Verweisung in den Fachausschuss vor, wobei er die Verhältnismäßigkeit doch sehr bezweifle.

 

Frau Mollenhauer unterstreicht, dass die rechtlichen Fragen geklärt werden müssen. Die Gemeindeordnung gebe Regelungen bzgl. der Abstimmung vor, diese könnten nicht einfach ausgehebelt werden.

 

Frau Dirks kündigt an, eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes einzuholen und schlägt ebenfalls vor, die Bürgeranregung in den HFA zu verweisen.


Stimmabgabe: 25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen