Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag für den Rat:

a)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2007 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.

b)    Die Straßenreinigungsgebühren werden auf 1,33 € festgesetzt.

c)    Die 8. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.


Herr Kleideiter moniert, dass der Beikehrer zum wiederholten Male die Bahnhofstraße ausgelassen habe. Des Weiteren fragt er nach, ob die Bahnhofstraße nicht von der Straßenreinigung ausgenommen werden könne, da die Bürger regelmäßig das Laub beseitigten.

 

Herr Melzner weist darauf hin, dass die öffentliche Straßenreinigung nur für wenige Bereiche – im Wesentlichen für Durchgangsstraßen – betrieben werde. In den Wohngebieten sei sie auf die Anwohner übertragen. Für die verbleibenden wenigen Straßen könne die öffentliche Straßenreinigung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden, wenn einzelne Straßen oder Grundstücke ausgenommen würden. Außerdem schaffe man so einen Präzedenzfall. Um die Gebühren beibehalten zu können, würden die Kehrkilometer benötigt. Bei der Bahnhofstraße handele es sich um eine Durchgangsstraße und wenn die Straßenreinigung auf die Bürger übertragen werde, entstünden möglicherweise Haftungsfragen.

 

Herr Dittrich hält es nicht für sinnvoll, einzelne Straßen von der Reinigung auszunehmen.


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme