Beschluss:

Die erforderlichen Mittel zur Anschaffung eines Hofladers für die Kläranlage der Stadt Billerbeck sind in den Wirtschaftsplan 2017 einzustellen. Vor der Entscheidung über die Anschaffung eines Hofladers sind in einer der nächsten Sitzungen die heute unbeantwortet gebliebenen Fragen zu beantworten.

Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit eines Hofladers bei einem Einsatz an der Kläranlage und am Bauhof gegenüberzustellen.

Gegenübergestellt werden sollen auch die Kosten bei einer Fremdvergabe der Aufgaben. 

Außerdem ist zu klären, ob in Bezug auf die evtl. Nutzung durch den Bauhof die Anschaffung eines größeren Hofladers bzw. anderen Gerätes sinnvoll ist.

Den Ausschussmitgliedern werden die detaillierten Berechnungsgrundlagen zur Verfügung gestellt.


Frau Dr. Spallek moniert, dass hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit nur pauschale Angaben gemacht werden.

Herr Hein teilt mit, dass Betriebskosten in Höhe von rd. 860,-- €/Jahr angesetzt wurden.

 

Herr Dr. Köhler fragt nach, ob es schon konkrete Überlegungen zur Anschaffung eines bestimmten Hofladers gebe oder ob auch die Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges in Frage komme.

 

Herr Hein teilt mit, dass er zur Anschaffung eines rd. 36.000,-- € teuren Weidemann tendiere, weil dieser sehr wertstabil sei und Gebrauchtfahrzeuge deshalb teurer seien.

 

Herr Wiesmann konstatiert, dass der Weidemann sehr gut sei und diese Marke fast überall in der Landwirtschaft eingesetzt werde. Er stelle sich aber die Frage, ob ein Hoflader überhaupt für die Verwendung an der Kläranlage geeignet sei, wobei es dort ja bereits verschiedene andere Geräte gebe. Grundsätzlich könne er sich vorstellen, dass ein Weidemann auf der Kläranlage seinen Sinn erfülle, er würde aber vorschlagen, mit dem Bauhof abzustimmen, welches Gerät dieser benötige. Das Gerät könne dann vom Bauhof bei Bedarf an den Abwasserbetrieb vermietet werden.

 

Herr Dr. Köhler fragt nach, ob es sich bei den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Tätigkeiten des Betriebspersonals der Kläranlage tatsächlich um Aufgaben handele, die durch dieses Personal erledigt werden müssen. In diesem Zusammenhang verstehe er auch nicht die Ausführungen in der Sitzungsvorlage, dass Dienstleistungsaufträge zum Auslagern verschiedener Aufgabenbereiche nicht wirtschaftlich seien, da zu vergebende Verrechnungssätze für Arbeitseinsätze über den eigenen Stundenverrechnungssätzen lägen. Es sei nicht einleuchtend, dass qualifiziertes Personal für Arbeiten eingesetzt werde, die nicht die hohe Qualifikation benötigen.

 

Herr Hein führt aus, dass er die durchschnittliche Vergütung eines Facharbeiters auf der Kläranlage mit 32,-- €/Stunde ansetze. Eine Dienstleistung könne er für diesen Preis nicht einkaufen, vor allem unter Berücksichtigung der MWSt. nicht.

Ansonsten könne er sich zwar grundsätzlich vorstellen, dass der Hoflader auch am Bauhof eingesetzt werde, dabei seien aber die jeweiligen Transportwege und der Zeitbedarf zu berücksichtigen. Es mache wenig Sinn mit dem Hoflader in die Stadt zu fahren.  

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Spallek teilt Herr Hein mit, dass der Hoflader mit entsprechenden Vorbauten wie Kehrmaschine, Mulcher, Kipplastpalettengabel angeschafft werden soll und diese Geräte auch bereits eingepreist seien.

 

Herr Wiesmann bestätigt, dass es schwierig sei mit dem Hoflader längere Strecken zurückzulegen. Deshalb stelle sich für ihn die Frage, ob nicht ein anderes Gerät für den Bauhof besser geeignet wäre. Dieses sollte mobiler und für eine Verwendung am Bauhof geeignet sein.

 

Frau Dr. Spallek führt an, dass insgesamt 190 Stunden pro Jahr für die zusätzlichen Arbeiten angesetzt werden, während 100 – 150 Stunden eingespart werden sollen. Danach blieben 40 Stunden für den Weidemann.

Herr Dr. Meyring merkt an, dass er diese Berechnung ebenfalls nicht nachvollziehen könne.

 

Herr Hein erläutert, dass verschiedene Arbeiten mit dem Hoflader schneller und effizienter erledigt werden und damit 150 Std. Arbeitszeit eingespart werden können. Z.Zt. fallen rd.190 Std. pro Jahr für zusätzliche Arbeiten an und mit der Effizienzsteigerung durch die Anschaffung eines Hofladers können diese bis zu 150 Std. aufgeholt werden.

 

Herr Rose hält den von Herrn Hein genannten Betriebskosten in Höhe von jährlich 860,-- € entgegen, dass bei einem Einsatz von 200 Stunden/Jahr und einem Verbrauch von 4 l/Std. bereits rd. 800,-- € nur für Kraftstoff anfielen. Den Ansatz halte er für zu gering.

 

Frau Dr. Spallek schlägt vor, dass Herr Hein den Ausschussmitgliedern die Detailberechnungen überlässt und in der nächsten Sitzung erneut über die Anschaffung beraten wird.

 

Herr Dr. Meyring schließt sich diesem Vorschlag an, da verschiedene Fragen heute nicht geklärt werden konnten.

 

Herr Wiesmann weist darauf hin, dass die Grün- und Gehölzpflege an die Stadt vergeben werden könne.

 

Herr Hein entgegnet, dass der Bauhof komplett ausgelastet und kaum in der Lage sei, seine Unterhaltungsverpflichtungen zu erfüllen.

 

Herr Wilkens stellt die Überlegung an, zur Vermeidung von Überstunden zusätzliches Personal einzustellen.

 

Herr Gerding möchte eine Alternativberechnung vorgelegt bekommen, in der die Kosten für eine Fremdvergabe der Arbeiten dargelegt werden.


Stimmabgabe: einstimmig