Herr Walbaum fragt unter Bezugnahme auf den Beschluss zur Freigabe der Fußgängerzone an, auf welcher Grundlage die anschließende Evaluation erfolgen soll.

Herr Messing teilt mit, dass in Absprache mit der Kreispolizeibehörde und der Straßenverkehrsaufsicht zu Beginn der Maßnahme die Öffentlichkeit über die Freigabe, ggf. auch in Form eines Flyers informiert werden soll. Anschließend würden Ordnungsamt und Bezirksdienst stichprobenartige Kontrollen durchführen.