Herr Mollenhauer berichtet über das Urteil des OVG, wonach unabhängig davon, ob der Bebauungsplan wirksam ist, das Dauerwohnen im Ferienpark nicht zulässig ist und auch die Verfügungen des Kreises rechtmäßig seien. Der Kreis werde nunmehr wieder aktiv gegen Dauernutzter vorgehen.