Beschlussvorschlag für den Rat:

Den Beschlussvorschlägen 1 bis 4 der Bürgeranregung gem. § 24 wird nicht gefolgt. Das Ergebnis der Beratung ist der Familienpartei mitzuteilen. 


Herr Geuking weist darauf hin, dass in der Verwaltungsvorlage auf die Bildung von Ausschüssen nach § 57 GO NW Bezug genommen wird. Der § 57 GO NW greife hier aber nicht, weil es ihm um die Bildung von Beiräten bzw. einer Lenkungsgruppe gehe. Er stütze seinen Vorschlag auf den § 113 der GO NW.

 

Herr Tauber entgegnet, dass ein Beirat maximal beratend tätig werden könne. Die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage seien eindeutig. Handlungs- und verhandlungsberechtigt sei allein die Bürgermeisterin. Die SPD-Fraktion lehne die Anregung der Familienpartei ab.

 

Herr Geuking verweist auf die Begründung. Gemeint sei ein Beirat, der dem Rat zuarbeite. Ihm gehe es darum, die Parteien mit ins Boot und damit in die Verantwortung zu holen. Der Beirat sollte aktiv tätig werden können, damit Investoren nicht, wie in der Vergangenheit geschehen, verschreckt werden.

 

Herr Tauber erwidert, dass die Ratsmitglieder in der Verantwortung stünden und diese auch mit jedem hier gefassten Beschluss übernähmen. Es sei nicht erforderlich, einen weiteren Beirat vorzuschalten. Der Auftrag Verhandlungen z. B. mit Rossmann zu führen, liege bei der Bürgermeisterin.

 

Frau Mollenhauer konstatiert, dass die in der Anregung angesprochene Problematik durchaus vorhanden sei, diese aber mit dem in der Anregung formulierten Vorschlag nicht ausgeräumt werden können. Es sei nicht sinnvoll, neue Gremien zu installieren, die keine Entscheidungs- oder Handlungskompetenz haben. Die Gemeindeordnung dürfe nicht ausgehebelt werden.

 

Es gebe bereits Ausschüsse mit weitreichenden Kompetenzen, so Herr Schlieker, ein weiteres Gremium werde nicht benötigt und würde außerdem zusätzlichen Aufwand bedeuten.

 

Herr Dr. Meyring macht deutlich, dass er der Anregung nicht zustimmen könne.

 

Der HFA fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig