Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit dem Planentwurf wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2  BauGB durchgeführt.


Frau Besecke stellt die beiden Erschließungsvarianten einschl. grober Kostenschätzung detailliert vor.

 

Die Feststellung von Herrn Brockamp, dass nach Umsetzung der ersten Variante die zweite Variante nicht ausgeschlossen ist, wird von Frau Besecke bestätigt.

 

Herr Wieland stellt fest, dass im Gegensatz zur Variante II bei der Variante I kein Bodenerwerb notwendig ist und sofort geplant werden könnte.

 

Auf Nachfrage von Herrn Peter-Dosch erläutert Frau Besecke, dass dem Beschlussvorschlag der Verwaltung die Variante I zugrunde liegt.

 

Daraufhin spricht sich Herr Peter-Dosch unter Berücksichtigung verkehrlicher Aspekte und mit Blick auf die Siedlungsentwicklung für die Variante I aus. Die jetzige Brücke stelle bereits eine Beeinträchtigung der Berkel und der Biotope dar. Auch wenn für die geplante neue Brücke hohe Kosten entstehen und ein neuer Einschnitt erfolge, werde hierdurch aber lediglich der alte Einschnitt korrigiert. Hinzu komme, dass die Variante I zügiger umgesetzt werden kann.

 

Für Herrn Fliß drängt sich ebenfalls die Variante I auf. Die Querung der Berkel sei heute schon vorhanden, insofern handele es sich um eine Reaktivierung eines alten Brückenbauwerks. Außerdem verbaue man sich damit nichts. Selbst wenn die Variante I umgesetzt werde, könnte immer noch eine Straße nach Osthellen ausgebaut und weitere Baugrundstücke erschlossen werden.

 

Herr Kösters schlägt ebenfalls die Variante I vor. Wohnbaugrundstücke würden dringend benötigt.


Stimmabgabe: einstimmig