Herr Hein führt aus, dass den damaligen Klagen gegen die Heranziehung zum Kostenersatz für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen im Kerkeler bekanntlich aus rein formalen Gründen stattgegeben wurde. Daraufhin seien mit den gleichen Beträgen neue Bescheide erlassen worden. Nachdem hiergegen wiederum einige Widersprüche eingereicht wurden und Widerspruchsbescheide ergangen seien,  hätten die Grundstückseigentümer ihre Widersprüche zurückgenommen bzw. seien aufgrund des Widerspruchsbescheides keine Klagen vor Gericht eingereicht worden, so dass nun alle Bescheide zur Heranziehung der Kosten für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen rechtskräftig sind und auch – außer in 2 Fällen – gezahlt wurden. Die beiden ausstehenden Beträge würden über die Stadtkasse eingetrieben.