Beschluss:

Die vorliegende endgültige und abgestimmte Fassung der 1. Änderung zur Vereinbarung über die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Billerbeck sowie die Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 10. Oktober 2016 werden hiermit genehmigt und beschlossen.


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig