Beschluss:

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2015 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von. 10.300 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2017 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die Abfallbeseitigungsgebühr wird ohne die Kosten für den Häcksler wie folgt festgesetzt:

       1) Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung       138,00 €

       2) Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung    184,20 €

       3) Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung    324,60 €

 

e)   Die 10. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig