Sitzung: 15.12.2016 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/0333/2016
Beschluss:
a) Die
der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung
2015 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung
wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In
Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem
Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in
Höhe von. 10.300 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung
2017 berücksichtigt.
c) Die
in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zur Kenntnis
genommen.
d) Die
Abfallbeseitigungsgebühr wird ohne die Kosten für den Häcksler wie folgt
festgesetzt:
1)
Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung 138,00 €
2)
Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung 184,20 €
3)
Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung 324,60 €
e)
Die 10. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig