Beschluss:

a.    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2005 wird zur Kenntnis genommen und die sich ergebene Überdeckung von 19.657,00 EUR wird gem. § 6 Abs. 2 KAG zum Ausgleich in die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 einbezogen und damit an die Gebührenpflichtigen weitergegeben.

b.    Die Abfallbeseitigungsgebühren werden wie folgt neu festgesetzt:
a) für ein 80 l-Gefäß für Restmüll
    bei 4-wöchentlicher Entleerung        180,00 EUR
b) für ein 120 l-Gefäß für Restmüll
    bei 4-wöchentlicher Entleerung        232,20 EUR
c) für ein 240 l-Gefäß für Restmüll
    bei 4-wöchentlicher Entleerung        389,40 EUR
Die übrigen Gebühren bleiben unverändert.

c.    Die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck in der zurzeit gültigen Fassung wird in der als Anlage 4 beigefügten Fassung beschlossen.


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Umwelt- und Denkmalausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: 18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen