Beschluss:
a. Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2005 wird zur Kenntnis genommen und die sich ergebene Überdeckung von 19.657,00 EUR wird gem. § 6 Abs. 2 KAG zum Ausgleich in die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 einbezogen und damit an die Gebührenpflichtigen weitergegeben.
b. Die
Abfallbeseitigungsgebühren werden wie folgt neu festgesetzt:
a) für ein 80 l-Gefäß für Restmüll
bei 4-wöchentlicher Entleerung 180,00 EUR
b) für ein 120 l-Gefäß für Restmüll
bei 4-wöchentlicher Entleerung 232,20 EUR
c) für ein 240 l-Gefäß für Restmüll
bei 4-wöchentlicher Entleerung 389,40 EUR
Die übrigen Gebühren bleiben unverändert.
c. Die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck in der zurzeit gültigen Fassung wird in der als Anlage 4 beigefügten Fassung beschlossen.
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Umwelt- und Denkmalausschusses und fasst folgenden
Stimmabgabe: 18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen