Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

Die heutigen Wirtschaftswege vom neuen Friedhof durch die Ewigkeit bis zur Gemeindegrenze Darfeld und von der Kreisstraße in Lutum bis zur Stadtgrenze Coesfeld werden als Fahrradstraßen ausgebaut. Die Ausschreibung ist durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anliegerinformation durchzuführen.


Herr Mollenhauer weist ergänzend zu den Ausführungen in der Sitzungsvorlage darauf hin, dass der Kreis vom Grundsatz her die Möglichkeit sehe, die vorgeschlagenen Wege als Fahrradstraßen auszuweisen. Gleichzeitig habe der Kreis aber darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausweisung als Fahrradstraße zur Folge habe, dass hier Tempo 30 gelte.

 

Herr Dr. Meyring regt an, ergänzend zu der Beschilderung „Anlieger- und landwirtschaftlicher Verkehr frei“ darauf hinzuweisen, dass die Zufahrt zur Milchtankstelle erlaubt ist.

 

Herr Mollenhauer merkt an, dass es sich hierbei um Anliegerverkehr handele, gleichwohl mit einem separaten Schild hierauf hingewiesen werden könne.

Frau Besecke macht deutlich, dass die eigentliche Zufahrt zur Milchtankstelle von der Landstraße aus erfolgen sollte.  

 

Herr Peter-Dosch stellt voran, dass die Ausweisung von Fahrradstraßen eigentlich nur ein Formakt sei, um günstige Fördermittel zu bekommen. Um den Fahrradverkehr oder den Tourismus in Billerbeck zu fördern, müsse aus seiner Sicht keine Fahrradstraße ausgewiesen werden. Der Fahrradverkehr funktioniere auch so. Er fragt nach, welche bauliche Maßnahmen vorgenommen würden.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass tlw. ein neuer Deckenüberzug und tlw. auch ein Vollausbau vorgenommen werde. Insgesamt werde für beide Bereiche eine Investitionssumme von über 500.000,-- € verbaut.

 

Herr Fliß betont, dass die SPD-Fraktion es außerordentlich begrüße, dass der Stadt Billerbeck so hohe Fördermittel zur Verfügung gestellt werden und hiermit auch der Weg in Richtung Ewigkeit als Fahrradstraße ausgewiesen und ausgebaut werden soll. Die hiermit verbundene Verkehrsberuhigung sei gerade im Bereich der Reithalle von Vorteil. Außerdem sei der Weg an verschiedenen Stellen abgängig.

 

Auf Nachfrage von Herrn Brall teilt Herr Mollenhauer mit, dass eine Ausbaubreite von 3,50 m + Bankette vorgesehen sei.

 

Die Feststellung von Herrn Wieland, dass in diesem Fall der 30%-ige Eigenanteil von der Stadt getragen wird, bestätigt Herr Mollenhauer. Die Mustersatzung und auch die Satzung der Stadt sehe für Fahrradstraßen keine Beitragserhebung vor.

Herr Wieland merkt an, dass mit den Anwohnern die Auswirkungen der Ausweisung als Fahrradstraße besprochen werden sollten.

 

Herr Wiesmann erkundigt sich, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h explizit ausgeschildert werde oder sich durch das Schild „Fahrradstraße“ ergebe.

 

Diese ergebe sich aus der Beschilderung als „Fahrradstraße“, so Frau Dirks. Danach solle mit „mäßiger Geschwindigkeit“ gefahren werden, was lt. höchstrichterlicher Rechtsprechung mit 30 km/h definiert worden sei.

 

Herr Schulze Temming spricht der Verwaltung ein Lob aus. Hier sei eine innovative Lösung gefunden worden, diese Wege mit relativ geringen Mitteln für die Stadt zu ertüchtigen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Groll teilt Herr Mollenhauer mit, dass die Ausschreibung nach der Beschlussfassung durch den Rat kurzfristig auf den Weg gebracht werde und davon auszugehen sei, dass die Maßnahmen in 2017 abgeschlossen werden können.


Stimmabgabe: einstimmig