Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Befangen: 2

Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Hauptsatzung der Stadt Billerbeck ist dahingehend zu ändern, dass die Entschädigungsverordnung für Ausschussvorsitzende zunächst nicht angewandt wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Kreis und den umliegenden Kommunen nachzufragen, wie dort die neue Regelung umgesetzt wird. Darüber hinaus soll gegenüber dem Land deutlich gemacht werden, dass man das neue Gesetz nicht für gerecht halte und man sich eine andere Lösung gewünscht hätte.


Frau Rawe fragt nach, ob die monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 211,90 € eine Höchst- oder Mindergrenze darstelle oder der Rat diesen Betrag auch variieren könne.

 

Das wird von Frau Dirks verneint, der Rat habe ausschließlich die Möglichkeit, bestimmte Ausschüsse von der Regelung auszunehmen.

 

Frau Mollenhauer stellt voran, dass sie nicht die Wichtigkeit eines einzelnen Ausschusses in Frage stellen wolle. Tatsache sei aber, dass der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss viel häufiger tage als die übrigen Ausschüsse. Wenn sie dann sehe, dass der Bezirksausschuss, der fast ebenso häufig tage wie der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss von der Regelung ausgenommen werde, dann sei das mehr als ungerecht. Um eine gerechtere Lösung herbei zu führen, schlage sie vor, dass jeder Ausschussvorsitzende für die Anzahl seiner Ausschusssitzungen eine Entschädigung bekommen soll. 

 

Frau Rawe erklärt, dass sie genau vor diesem Hintergrund ihre o. g. Frage gestellt habe. Da aber der Betrag von 211,90 € monatlich gesetzt sei, spreche sie sich dafür aus, alle Ausschüsse von einer Zahlung einer Aufwandsentschädigung für Vorsitzende auszunehmen. Im Übrigen bestehe eine Mehrbelastung nicht nur für die Ausschussvorsitzenden, sondern auch für die Ausschussmitglieder. Deshalb würde sie eher die Frage stellen, ob nicht die Höhe des Sitzungsgeldes verändert werden sollte, damit alle, die an Sitzungen teilnehmen, gleich behandelt werden. Tendenziell würde sie aber eher die jährlichen Kosten in Höhe von rd. 15.000,-- € sparen wollen.

 

Herr Rampe greift den Vorschlag von Frau Rawe auf, er sei auch dafür, die Entschädigung an die Anzahl der Sitzungen zu koppeln, weil das gerechter wäre. Er schlage vor, Informationen aus anderen Kommunen einzuholen, wie dort mit der Regelung umgegangen werde. Der Kreis habe ebenfalls einen Prüfauftrag erteilt, ob so, wie von Frau Rawe vorgeschlagen, vorgegangen werden kann.

 

Frau Dirks und Messing machen deutlich, dass vorab in den verschiedenen Diskussionen über das Gesetz vom Städte- und Gemeindebund der Vorschlag gemacht wurde, eine Entschädigung für jede Sitzung zu zahlen. Die Vorschläge in diese Richtung seien aber alle verworfen worden und man habe sich schließlich auf das vorliegende Gesetz verständigt.

Im Übrigen sehe die Entschädigungsverordnung vor, entweder Aufwandsentschädigungen ausschließlich als monatliche Pauschale oder gleichzeitig als monatliche Pauschale und Sitzungsgeld zu gewähren. Dabei sei die Höhe des Sitzungsgeldes in Gemeinden bis 20.000 Einwohner auf 17,50 € festgesetzt. Ein Gestaltungsspielraum bei den Sätzen bestehe nicht. Genauso sei auch die neue Regelung aufgemacht. Weil aber durchaus die unterschiedlichen Belastungen der Ausschüsse gesehen wurden, sei den Kommunen bewusst die Öffnungsklausel überlassen worden.

Frau Dirks merkt an, dass aber dennoch diese Punkte in einer Rückmeldung an das Land noch einmal aufgeführt werden können, damit deutlich werde, dass das Gesetz den Bedürfnissen vor Ort nicht entspreche.

 

Herr Flüchter erklärt, dass er die pauschale Regelung nicht befürworte. Sicherlich müssten sich Ausschussvorsitzende besser vorbereiten als Ausschussmitglieder. Insofern sollte auch der erhöhte Aufwand vergütet werden und wenn das über das Sitzungsgeld erfolgen könnte, würde er eine solche Regelung vorziehen.

 

Herr Tauber betont, dass Sinn und Zweck des Gesetzes, nämlich die Stärkung des Ehrenamtes, nicht unterlaufen oder ausgehöhlt werden sollten. Letztlich hätten alle Parteien und die Zweckverbände das Gesetz mitgetragen. Wenn jetzt festgestellt werde, dass einige Ausschüsse übermäßig tagen und andere weniger, dann müsse man sich über Strukturen unterhalten und ggf. Ausschüsse auflösen oder mit anderen zusammenfassen. Eine Gewichtung sollte nicht vorgenommen werden. Auch fände er es unangebracht, wenn einzelne Ausschussvorsitzende für sich erklären, dass sie auf die Entschädigung verzichten.

Er fragt nach, bis wann ein Beschluss gefasst werden müsse und ob eine rückwirkende Regelung möglich wäre.

 

Herr Messing erläutert, dass lt. Gesetz den Ausschussvorsitzenden ab dem 1.1.2017 die Entschädigung zu überweisen ist. Hiervon sei zunächst abgesehen worden, weil man die Entscheidung des Rates abwarten wollte.

 

Die Diskussion heute zeige, dass das Gesetz nicht zufriedenstellend sei, so Frau Mollenhauer. Sie bitte zu überprüfen, ob eine andere Regelung getroffen werden könne. Der Gesetzgeber könne doch nicht gewollt haben, dass der Vorsitzende eines Ausschusses, der nur einmal im Jahr tage die gleiche Entschädigung bekomme, wie ein Vorsitzender eines Ausschusses, der zehnmal im Jahr tage.

 

Frau Dirks entgegnet, dass dem Gesetzgeber bekannt sei, dass die Ausschüsse unterschiedlich oft tagen. Sicherlich könne die Anregung aufgegriffen und an den Städte- und Gemeindebund weitergeleitet werden, aber es werde sich dadurch nichts ändern.

 

Schließlich stellt Frau Rawe den Antrag, zunächst einmal alle Ausschüsse von der Zahlung einer Aufwandsentschädigung für Vorsitzende auszunehmen. Wenn man nach weiterer Beratung und Klärung der aufgeworfenen Fragen zu dem Ergebnis komme, dass eine Entschädigung gezahlt werden soll, könne ab diesem Zeitpunkt die Hauptsatzung entsprechend geändert werden. Außerdem soll sich die Verwaltung an das Land wenden und beim Kreis und anderen Kommunen nachfragen, wie dort die Regelung umgesetzt wird.

 

Herr Tauber wiederholt, dass man es doch selber in der Hand habe, die Häufigkeit der Sitzungen der einzelnen Ausschüsse zu ändern. Dem Antrag von Frau Rawe könne er nicht zustimmen. Vielmehr solle der Intention des Gesetzes, das Ehrenamt zu stärken, gefolgt werden, bis die hier aufgeworfenen Fragen geklärt seien.

 

Schließlich lässt Frau Dirks über den o. a. Antrag der Frau Rawe abstimmen. Der HFA fasst folgenden


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen