Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sanierung des Ludgerischulgebäudes einen Antrag auf Förderung aus Dorferneuerungsmitteln zu stellen.

 

2.    Für die Sanierung der Aula des ehem. Realschulgebäudes ist zu prüfen, ob ein Antrag nach dem Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ gestellt werden kann. Der Hinzuziehung eines Fachplanungsbüros wird zugestimmt.

 

3.    Die weiteren Maßnahmen sollen im Zuge der Umsetzung des Programms „Gute Schule“ und „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz“ durchgeführt werden. Die Restfinanzierung erfolgt über die Schulpauschale. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Beschlussfassung für das Programm „Gute Schule“ vorzubereiten.  Eine Festlegung der einzelnen Maßnahmen erfolgt nicht, hierüber wird in einer weiteren Schul- und Sportausschusssitzung zu beraten sein.


Herr Mollenhauer teilt ergänzend mit, dass die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Maßnahmen fast alle in der Haushaltsplanung enthalten seien. Bislang nicht enthalten seien zum einen die Sanierung der Aula der Gemeinschaftsschule und die Dachsanierung im Bereich des ehemaligen Realschulgebäudes.

 

Frau Rawe hält es für wichtig, neben den Vorschlägen der Verwaltung zum Programm „Gute Schule 2020“auch die Wünsche der Schule zu hören, um diese in die Beratung einzubeziehen.

 

Frau Köhler schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu splitten und einzeln abzustimmen, da einige der vorgeschlagenen Maßnahmen unstrittig seien, andere jedoch nicht.

 

Herr Brall gibt zu bedenken, dass zu dem vorherigen Tagesordnungspunkt über den Schulstandort Ludgeristraße diskutiert wurde und man nicht wisse, ob dieser aufrechterhalten werde.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass das Ludgerischulgebäude ein Denkmal sei, dessen Dach und Fassade dringend saniert werden müssten. Die Nutzung des Gebäudes sei unabhängig von der Sanierung des Denkmals.

 

Frau Mollenhauer führt an, dass im Zusammenhang mit der Sanierung der Lehrer WC im Johannis-Grundschulgebäude unbedingt auch eine Beheizung der Behinderten-Toilette vorgesehen werden müsse.

 

Frau Köhler vermisst die Einplanung von Mitteln, um die Gebäude weiter sukzessive behindertengerecht auszustatten. Des Weiteren sollten für das Lehrschwimmbecken umfangreichere Maßnahmen eingeplant werden. Die vorgesehene Anschaffung des Luftentfeuchters sei nur Stückwerk. Hinsichtlich der vorgesehenen Erneuerung des Hallenbodens in der Zweifachturnhalle schlage sie vor, einen Boden zu wählen, der auch einer Mehrzwecknutzung standhält.

 

Bezugnehmend auf die Frage zu den Wünschen der Schule führt Frau Balzer aus, dass sie gerne an beiden Standorten einen Mehrzweckraum für den musisch-religiösen Bereich umgestalten würde. Darüber hinaus gebe es an beiden Schulen Beschattungsprobleme und es fehle die Möglichkeit, die Klassenräume zu verdunkeln.

 

Herr Erfmann berichtet, dass am Johannisschulgebäude noch 10 weitere Sonnenschutzanlagen installiert würden. Am Ludgerischulgebäude dürfe aufgrund des Denkmals außen kein Sonnenschutz angebracht werden.

 

Frau Claßen betont, dass sich die Gemeinschaftsschule ebenfalls wünsche, Vorschläge einbringen zu können. Herr Wischnewski habe sich diesbezüglich vorbereitet, sei aber kurzfristig erkrankt. Unbedingt wünschenswert wäre ein multifunktionaler-naturwissenschaftlicher Raum. Weiterhin müsse der WLAN-Bereich verbessert werden.

 

Herr Messing erläutert, dass eine der Grundvoraussetzungen zur Teilnahme an dem Programm „Gute Schule 2020“ die Stärkung des Infrastrukturbereiches und WLAN-Netzwerkes sei. Hier sei bereits eine große Bandbreite vorhanden, es müsse aber noch bei den Servern und der Ausstattung der Klassen investiert werden. Außerdem soll jeder Unterrichtsraum an der Gemeinschaftsschule grundsätzlich mit einem Beamer ausgestattet werden. Das Gleiche gelte für die Grundschule.

 

Herr Mollenhauer weist zum Vorschlag von Frau Köhler bzgl. des Lehrschwimmbeckens darauf hin, dass man im letzten Jahr nach sehr umfassenden Diskussionen einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen sei, dass eine Sanierung mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich ist. Selbst wenn dort investiert würde, werde immer noch nur ein Mini-Becken zur Verfügung stehen, das kaum nutzbar wäre.

 

Frau Rawe hält es für hilfreich, eine Liste zu erstellen, woraus die Kosten für die einzelnen Maßnahmen ersichtlich werden. Bis dahin könnte dann auch die Frage geklärt werden, ob noch andere Fördertöpfe für die Sanierung der Aula der Gemeinschaftsschule zur Verfügung stehen. Sie habe sich erschrocken, dass z. B. nur für die Modernisierung der Aula schon 600.000,-- bis 700.000,-- € ausgegeben werden sollen.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass nicht erst noch nach anderen Förderprogrammen gesucht werden könne, da die Frist für die Abgabe des Förderantrages sehr eng gesteckt sei und man morgen loslegen müsste. Wenn das gelinge, betrüge die Förderung immerhin 90%. Er würde erst einmal den Antrag auf den Weg bringen wollen und dann ggf. nach anderen Fördermöglichkeiten Ausschau halten bzw. die Maßnahme abspecken oder in die Zeit stellen.

 

Frau Dirks führt zum Lehrschwimmbecken aus, dass nach langen Überlegungen beschlossen wurde, zum befristeten Erhalt des Beckens den Entfeuchter zu ersetzen. Für einen Neu- oder Anbau habe man noch kein Förderprogramm gefunden.

 

Herr Schlieker macht deutlich, dass er persönlich ein Problem damit habe, die Sanierung der Aula aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zu finanzieren. Das Programm sei sicher nicht dafür gedacht, der Stadt zu einem repräsentativen Raum für Empfänge oder Kulturveranstaltungen zu verhelfen.

 

Zur Frage nach dem weiteren Vorgehen wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass es sich heute um den 1. Aufschlag handele. Die Verwaltung werde versuchen Fördermittel zu bekommen. Deshalb sollten die Mittel für alle Maßnahmen zunächst in den Haushaltsplan eingestellt werden, damit sie in der Haushaltssatzung enthalten seien. Im Laufe des Jahres werde dann über die einzelnen Maßnahmen zu entscheiden sein.

 

Herr Schlieker stellt dann wie von Frau Köhler beantragt, den gesplitteten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Stimmabgabe: einstimmig