Beschluss:

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, im Wirtschaftsjahr 2017 einen Hoflader für die Kläranlage der Stadt Billerbeck anzuschaffen.


Herr Hein verweist auf die Sitzungsvorlage, in der nach seiner Meinung die in der letzten Sitzung aufgeworfenen Fragen beantwortet werden.

 

Frau Dr. Spallek führt an, dass in der heutigen Sitzungsvorlage von einem Einsparpotenzial von 229 Stunden pro Jahr ausgegangen werde, während in der Sitzungsvorlage zur letzten Sitzung noch von 100 – 150 Stunden die Rede war. Außerdem wolle sie wissen, warum so viele Stunden für das Rasenmähen aufgewandt würden. Im Hinblick auf den Erhalt der Artenvielfalt sollte grundsätzlich weniger gemäht werden.

 

Zur Diskrepanz bei den eingesparten Personalaufwendungen erklärt Herr Hein, dass er die Aufzeichnungen des Betriebspersonals seinerzeit gekürzt habe und diese bei nochmaliger Durchsicht in der ursprünglichen Größenordnung belassen habe.

Bzgl. des Rasenmähens weist Herr Hein darauf hin, dass es sich um eine Betriebsstätte handele und schon aus Gründen der Arbeitssicherheit das Gras jede Woche geschnitten werden müsse.

 

Herr Dr. Meyring weist darauf hin, dass man die Gesamtheit der Sachlage betrachten müsse und die Frage des Rasenmähens zurückgestellt werden sollte. Vielmehr wolle er wissen, wie mit den eingesparten Personalaufwendungen umgegangen werde.

 

Herr Hein teilt mit, dass diese Überstunden abgebaut bzw. zukünftig keine mehr aufgebaut werden sollen.

 

Herr Wiesmann spricht sich dafür aus, die Kläranlage mit einer vernünftigen Technik auszustatten. Es sei nicht mehr zeitgemäß, große Flächen mit einem Handrasenmäher zu bearbeiten. Bei den vorgelegten Zahlen habe er allerdings Zweifel. Im Übrigen gebe es „Weidemänner“ schon länger.

 

Herr Rose befürwortet die Anschaffung eines Hofladers, hält die vorgelegten Zahlen aber für sehr schwammig und schön gerechnet.

 

Herr Gerding meint ebenfalls, dass die Zahlen schön gerechnet wurden. Wenn es zur Anschaffung komme, dann verweise er auf ein im Internet günstig angebotenes Vorführgerät mit nur 5 Betriebsstunden.

 

Herr Wilkens wirft die Frage auf, ob für die Grünpflege nicht Personal eingesetzt werden könne, das nicht mit einem Stundensatz von 32,-- € vergütet werden müsse.

 

Herr Hein erwidert, dass es keinen städt. Angestellten gebe, den er einsetzen könne und der unter 32,-- € bekomme.

 

Herr Heymanns stellt den Antrag auf Abstimmung.

Diesem wird mit 7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen zugestimmt. 


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen