Beschluss:

Mit der Anschaffung eines Klärschlammeindickers ist auch die Anschaffung eines BHKW der vorgestellten Variante 7 (Gasmischeinrichtung) vorzusehen.

Die Liefer- und Bauleistungen sind zu planen und auszuschreiben.


Herr Wilmink, Geschäftsführer des Ing.-Büros Grafschaft Energie stellt im Rahmen einer Präsentation (Anlage 3 im Ratsinformationssystem) Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zur Erneuerung eines BHKW vor. Dabei werden die in der letzten Sitzung favorisierten Varianten 6 (BHKW-Tausch 24 kW) und Variante 7 (BHKW mit Erdgasbeimischung 50 kW) verglichen. Ergänzend wird auch eine Revitalisierung des vorhandenen BHKW vorgestellt, die aber nicht möglich ist.

Im Ergebnis stellt sich ein BHKW in der Variante 7 als wirtschaftlichste Lösung dar.

 

Herr Dr. Meyring fragt nach, wo die erzeugte Wärme verbleibe.

Herr Wilmink teilt mit, dass diese zum größten Teil für den Faulturm verwertet werde. In Ausfallzeiten des BHKW werde z. T. auch der Ölkessel damit betrieben. Die Energiemenge, die übrig bleibe, werde weggekühlt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gerding, teilt Herr Wilmink mit, dass 10 – 15% weggekühlt werden. Überlegt werde, heute nicht geheizte Räume mit einer Grundwärme zu versorgen. Die Ölheizung solle nicht mehr betrieben werden. Sie stehe aber auf Stand-by, wenn das BHKW ausfalle. 

 

Herr Dr. Meyring erkundigt sich, ob in den Berechnungen auch Austausche berücksichtigt seien.

Herr Wilmink teilt mit, dass z. B. Motortausche in den Wartungskosten enthalten seien.

 

Herr Hidding möchte wissen, ob auch die Alternative Gasbetrieb durchgespielt wurde. Er könne nicht erkennen, warum sich alles ändern soll. Auch wisse er nicht, woher Herr Wilmink die Zuversicht nehme, dass die EEG-Umlage steigen werde.

 

Herr Wilmink weist darauf hin, dass der Nachteil einer Gasheizung darin bestehe, dass die Wärme einen wesentlich geringeren Wert als der Strom habe. Da weiter auf erneuerbare Energien gesetzt werde und die Windenergienutzung deutlich zugenommen habe, sei von einem Ansteigen der EEG-Umlage auszugehen. Außerdem werde vermutlich eine Förderung eingeführt, um die Alt-Photovoltaikanlagen am Netz zu halten.

 

Herr Hidding führt an, dass in Deutschland eine starke Förderung der erneuerbaren Energien stattgefunden habe, danach sollte sich das Ganze von selbst entwickeln. In der Wirtschaftlichkeitsberechnung werde mit einer Steigerung der EEG-Umlage gerechnet, diese könne aber genauso gut sinken. Mit den der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen sehe er ein Kraftwerk als kritisch an und würde eine konventionelle Technik in Form einer einfachen Gasheizung als bessere Alternative ansehen.

 

Herr Hein hält dem entgegen, dass dann 40 – 50% des anfallenden Faulgases verwertet würden und der Rest über die Fackel in die Umwelt entlassen werde.

Herr Wilmink unterstreicht, dass das Hauptziel die Erzeugung von Strom sei. Das Wertvolle an der Variante 7 sei der Strom und die Wärme nur ein Nebenprodukt. Der Focus liege in Deutschland nun einmal beim Strom und solange das so sei, werde der  Strompreis weiter steigen.

 

Herr Gerding sieht im Hinblick auf die ökologische Art der Energieversorgung und des besseren Wirkungsgrades die Variante 7 als die richtige Lösung an.

 

Herr Wilkens fragt nach, welche Variante sich wie auf die Gebührenberechnung auswirke.

Herr Hein erläutert, dass die Variante 7 die deutlich günstigste Lösung sei. Durch die Eigenstromerzeugung hätte man auf 20 Jahre rd. 230.000,-- € geringere Kosten.

 

Frau Dr. Spallek wirft ein, dass man nicht wisse, ab welchen Werten sich die Varianten nicht mehr rechneten, so dass sie nicht beurteilen könne, wie hoch das Risiko ist. Die Berechnungen seien äußerst spekulativ.

 

Die Problematik sei, so Herr Wilmink, dass es sehr viele Einflussfaktoren gebe, Er habe die von de Statis ermittelten Werte zugrunde gelegt.

Herr Hein ergänzt, dass alle denkbaren Möglichkeiten dargelegt wurden und die Variante 7 bei vielen Rechnungsbeispielen die günstigste Lösung ist.

 

Herr Dr. Meyring stellt fest, dass es immer ein Restrisiko gebe, aber irgendwann auch eine Entscheidung getroffen werden müsse. Selbst wenn es bei den verschiedenen Parametern ins Negative falle, werde zumindest zu 100% das Faulgas genutzt. 

 

Herr Hein gibt noch einmal zu bedenken, dass bei einem reinen Heizen nur ein Teil des Faulgases genutzt werde und der Rest abgefackelt werden müsste.

 

Herr Gerding wiederholt, dass er ein BHKW in der Variante 7 als gute Lösung ansehe. Dieses würde noch optimiert, wenn noch eine Ausbaustufe am Klärwerk hinzu käme.

 

Herr Dr. Köhler ergänzt, dass dies auch eine ökologische Lösung sei.

 

Herr Hidding wirft ein, dass die Personalkosten bei einem BHKW höher sein werden.

 

Herr Hein weist darauf hin, dass ein Vollwartungsvertrag abgeschlossen werde. Zeitanteile der Mitarbeiter fielen lediglich für die Überwachung und das Dokumentieren von Daten an.

Herr Wilmink fügt an, dass ein neues BHKW durchgängig laufen werde und die  Personalstunden für die Behebung von Störfällen bei nicht durchgängigem Betrieb wegfielen.

 

Der Ausschuss fasst schließlich folgenden


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen